Geothermiekraftwerk Graben-Neudorf
Die Deutsche ErdWärme GmbH plant den Bau eines Geothermiekraftwerks in Graben-Neudorf. Mit Bescheid vom 30. Juli 2021 hat das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau den Hauptbetriebsplan der Deutschen Erdwärme GmbH für das Geothermiekraftwerk in Graben-Neudorf zugelassen.
Nachdem die Gemeinde das Regierungspräsidium um weitere Unterlagen zum bergrechtlichen Verfahren gebeten hat, wurde der Gemeinde eine wissenschaftliche Stellungnahme des Landesforschungszentrums Geothermie zur seismischen Gefährdung übergeben. Das Landesforschungszentrum ist am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) angesiedelt.
Einstimmig billigte der Gemeinderat in einer Sondersitzung am 23.08.2021 nach eingehender Debatte die von Bürgermeister Eheim eingebrachte Beschlussvorlage, die die Nachlieferung der geforderten Unterlagen durch das Regierungspräsidium begrüßt. Zudem soll am 16. September 2021 eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden. Die Gemeinde, so der Beschluss des Gemeinderates, wolle das Geothermieprojekt auch weiterhin "konstruktiv-kritisch" begleiten.
Mit ihrer Stellungnahme zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren formulierte die Gemeinde am 21.02.2022 bei den Themen Waldausgleich, Verkehr und Lärm klare Forderungen gegenüber dem Regierungspräsidium Karlsruhe, welches selbständig über den Antrag der Deutschen Erdwärme GmbH entscheidet.
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren: Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe
Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe
Die Deutsche ErdWärme Graben-Neudorf GmbH & Co. KG, Marktplatz 3, 82031 Grünwald, beantragt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Geothermiekraftwerkes am Standort Ernst-Blickle-Straße 3 in 76676 Graben-Neudorf (Flurstück Nr. 6261).
Das Gesamtvorhaben besteht aus einem Primärkreislauf zur Thermalwasserförderung und einem Sekundärkreislauf zur Umwandlung von thermischer in elektrische Energie. Die Anlagenteile, welche dem Sekundärkreislauf zuzuordnen sind, sind Gegenstand des oben genannten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, wohingegen Anlagenteile, welche dem Primärkreislauf zuzuordnen sind, in bergrechtlichen Zulassungsverfahren zu genehmigen sind und nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind.
Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach den §§ 4, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie der Nummer 9.1.1.1 (G) des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Das Regierungspräsidium Karlsruhe führt ein förmliches Genehmigungsverfahren (§ 10 BImSchG) durch.
Mit der genannten Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wird auch die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG beantragt.
Die Inbetriebnahme ist laut Antragsunterlagen für das Jahr 2023 vorgesehen.
Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 und Abs. 4 BImSchG, den entsprechenden Vorschriften der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG sowie dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) an dem Verfahren zu beteiligen.
Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag und die Antragsunterlagen (insgesamt sieben Ordner) bestehen aus dem Antrag und der Kurzbeschreibung des Vorhabens, Angaben zum Standort und zur Umgebung der Anlage, der Anlagen- und Betriebsbeschreibung mit Angaben zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie, Angaben zu möglichen Emissionen der Anlage, Angaben zu Wassernutzung, Abwasser, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Entwässerung, Angaben zu Abfällen, Angaben zu Anlagensicherheit, Explosionsschutz, angemessenen Sicherheitsabständen, Brandschutz sowie Arbeitsschutz, Angaben zu den Maßnahmen nach Betriebseinstellung, Angaben zur Umweltverträglichkeitsvorprüfung, Angaben zu bauvorbereitenden Maßnahmen sowie dem Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG, dem Baugesuch sowie Angaben zu Natur- und Artenschutz, forstrechtlichen Belangen, Landschaftspflege und Bodenschutz.
Die folgenden für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen wurden bis zum Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung vorgelegt:
- Stellungnahme DB AG, DB Immobilien, im Auftrag der DB Netz AG vom 09.02.2022
- Stellungnahme Netze BW GmbH vom 09.02.2022
- Stellungnahme Referat 97, Regierungspräsidium Freiburg, vom 17.02.2022
- Stellungnahme Gemeinde Graben-Neudorf vom 22.02.2022
- Stellungnahme Landratsamt Karlsruhe vom 22.02.2022
- Stellungnahme Abteilung 4, Regierungspräsidium Karlsruhe, vom 07.03.2022
- Stellungnahme Referat 83, Regierungspräsidium Freiburg, vom 10.03.2022
- Stellungnahme Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Rastatt vom 09.06.2022
- Stellungnahme Referat 83, Regierungspräsidium Freiburg, vom 13.06.2022
Die Unterlagen können im Zeitraum von Montag, den 27.06.2022, bis Dienstag, den 26.07.2022, (jeweils einschließlich) unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/service/bekanntmachung/seiten/bekanntmachungen-bereich-umwelt-landkreis-karlsruhe/
im Internet eingesehen werden.
Außerdem liegen sie in diesem Zeitraum bei den folgenden Behörden während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus:
- Gemeinde Graben-Neudorf, Rathaus, Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf, an der Information (Foyer, EG)
- Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, Zimmer 051, EG
Der Zutritt zum Gebäude des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist nur mit Voranmeldung unter der Telefonnummer Telefonnummer: 0721 926-0 möglich. Für die Einsichtnahme bei den Behörden sind die jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmen, d. h. insbesondere das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, zu beachten.
Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem Beginn der Auslegungsfrist bis 2 Wochen nach ihrem Ende, also vom 27.06.2022 bis 09.08.2022 (jeweils einschließlich), bei der Gemeinde Graben-Neudorf, Postfach 10, 76673 Graben-Neudorf oder beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3 in 76131 Karlsruhe (Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 54.2, 76247 Karlsruhe) schriftlich (mit Unterschrift) oder elektronisch (E-Mail-Postfach: industriereferate(@)rpk.bwl.de) erhoben werden. Wir bitten darum, in jedem Fall den Namen und die vollständige Adresse des/der Einwendenden anzugeben.
Für das Genehmigungsverfahren sind nach Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dieser Einwendungsausschluss gilt nicht für ein sich anschließendes Klageverfahren.
Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der zuständigen Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach den §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Eingaben erforderlich, dass auf jeder mit mindestens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichnende, der die übrigen vertreten soll, mit dem Namen, dem Beruf und der Anschrift als VertreterIn bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei gleichförmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichnende ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.
Die Einwendungen werden der Antragstellerin und den Behörden, deren Aufgabenbereich berührt ist, bekannt gegeben. Der Name und die Anschrift des/der Einwendenden werden vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, sofern dies ausdrücklich verlangt wird und diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Sofern Einwendungen erhoben werden, können diese am Dienstag, den 27.09.2022, ab 9:30 Uhr in der Pestalozzi-Halle, Pestalozzi-Straße 2a, 76676 Graben-Neudorf öffentlich erörtert werden. Ob der Erörterungstermin durchgeführt wird, entscheidet das Regierungspräsidium Karlsruhe nach dem Ablauf der Einwendungsfrist nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese Entscheidung wird auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter der oben genannten Internetadresse bekannt gegeben. Findet die Erörterung statt und kann sie am Dienstag, den 27.09.2022, nicht abgeschlossen werden, so wird sie am folgenden Werktag fortgesetzt. Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Bereits an dieser Stelle weisen wir vorsorglich darauf hin, dass im Rahmen des Erörterungstermins die dann geltenden Infektionsschutzmaßnahmen, d. h. insbesondere das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie Wahrung eines angemessenen Abstands zu anderen Personen, zu beachten sind.
Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Zusätzlich wird der Inhalt der Entscheidung auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter der oben genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an die Vorhabenträgerin im Rahmen des Verfahrens, wird auf die allgemeine Datenschutzerklärung zur Verwaltungstätigkeit der Regierungspräsidien verwiesen. Die Datenschutzerklärung kann auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/DSE/A-01.pdf (PDF-Datei) abgerufen werden. In diesem Verfahren dient die Verarbeitung dem Zweck der Vorbereitung, Aufbereitung und Nachbereitung von immissionsschutzrechtlichen Entscheidungen und erfolgt auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DS-GVO, § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (9. BImSchV), des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), des Verwaltungszustellungsgesetzes für Baden-Württemberg (LVwZG), des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) und des Landesgebührengesetzes (LGebG).
Karlsruhe, den 17.06.2022
Regierungspräsidium Karlsruhe
Stellungnahme der Gemeinde im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
- Grundsätzliche Haltung der Gemeinde
Die Gemeinde Graben-Neudorf nimmt den Antrag der Deutschen ErdWärme GmbH auf immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung nach den §§ 4, 10 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Geothermiekraftwerksanlage in Graben-Neudorf zur Kenntnis. Mit der Nutzung der tiefen Geothermie sind Chancen und Risiken verbunden. Die Gemeinde Graben-Neudorf fordert von den zuständigen Genehmigungsbehörden, die Risiken des Vorhabens zu minimieren und strebt an, im Falle einer Realisierung des Vorhabens die Chancen der Geothermie für die Bürgerinnen und Bürger nutzbar zu machen. - Waldausgleich
Die Gemeinde rügt, dass das Land Baden-Württemberg die Rodung der durch das Projekt betroffenen Waldfläche genehmigt hat, ohne dass eine konkrete Ausgleichsfläche benannt wurde. Die Gemeinde fordert das Land Baden-Württemberg auf, vorrangig ein landeseigenes Grundstück zur Wiederaufforstung zur Verfügung zu stellen. Soweit der Vorhabenträger nun beantragt, die bisher vorläufige Waldumwandlung in eine zeitlich unbefristete zu überführen und diese auf die für die oberirdische Geothermieanlage erforderliche Fläche auszudehnen, verlangt die Gemeinde Graben-Neudorf, dass dieser Antrag abgelehnt wird, solange die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen nicht konkret festgelegt und eine konkrete Kompensationsfläche für den Waldausgleich benannt wurde. - Verkehr
Die Gemeinde verlangt, dass die Anfahrt sowohl während der Bauphase als auch während des Betriebs ausschließlich über die Anbindung der Ernst-Blickle-Straße an die B35/B36 erfolgt. Die in den vorliegenden Antragsunterlagen verwendete Formulierung einer Andienung des Grundstücks über die Ernst-Blickle-Straße wird als nicht ausreichend erachtet. Diese Regelung darf sich nicht nur auf die Anlieferung der Schwerlastteile (Turbine, Luftkühler, Transformator, etc.) per Schwerlasttransport während der Bauphase erstrecken, sondern auf den gesamten künftigen Regelbetrieb der Kraftwerksanlage. - Lärm
Die Gemeinde regt an, dass zusätzlich als maßgeblicher Immissionsort im Sinne der TA Lärm das Wohngebiet 'Mitte-Ost IV', insbesondere die Wohnbebauung am Käthe-Kollwitz-Ring, Christa-Wolf-Straße, Nelly-Sachs-Straße und Ingeborg-Bachmann-Straße im Verfahren auf mögliche Auswirkungen untersucht wird.
Die Gemeinde fordert, dass nach Inbetriebnahme der Anlage an allen kritischen Immissionsorten alle 6 Monate mit Schallpegelmessungen durch eine qualifizierte Stelle nachzuweisen ist, dass der nachts einzuhaltende Immissionsrichtwert nicht überschritten wird. Die Messdaten sind unaufgefordert der Gemeinde Graben-Neudorf mitzuteilen.
Die Gemeinde fordert, dass nach Inbetriebnahme der Anlage alle 6 Monate qualifizierte Immissionsmessungen nach den Vorgaben der DIN 45680 im Inneren der vom Lärm am stärksten betroffenen Aufenthaltsräume der Wohngebäude durchzuführen und erforderlichenfalls ergänzende Maßnahmen zum Schutz vor tieffrequenten Lärmimmissionen zu ergreifen sind.
Zulassung und wissenschaftliche Stellungnahme
Antragsunterlagen
Um Transparenz für die Öffentlichkeit herzustellen, stellt die Gemeinde Graben-Neudorf die gesamten Antragsunterlagen online zur Verfügung.
Hauptbetriebsplan - Geothermieprojekt Graben-Neudorf (PDF-Datei)
Anlagen:
- Allgemeines
- Unterlagen zur Deutsche ErdWärme GmbH
a) Handelsregisterauszug der Deutsche ErdWärme GmbH
b) Organisationsstruktur DEW im Bau- und Bohrbetrieb (PDF-Datei) - Übersichtsplan, M = 1:25.000 (PDF-Datei)
- Detaillageplan mit Flurstücksgrenzen, M 1:2.000 (PDF-Datei)
- Grundbuchauszug Flurstück
- Genehmigung zur vorläufigen Waldumwandlung (wird nachgereicht)
- Landschaftsökologische Begutachtung:
a) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) nach §§ 44 und 45 BNatSchG (PDF-Datei)
b) Landschaftspflegerischer Begleitplan, Erläuterungsbericht (PDF-Datei) - Spartenplan, M = 1:2.000 (PDF-Datei)
- Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis Brauchwasserbrunnen (PDF-Datei)
- Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis Grundwassermessstellen (PDF-Datei)
- Unterlagen zur Deutsche ErdWärme GmbH
- Bohrplatzbau
- Bohrplatzpläne
a) Übersichts-Lageplan Bohrplatz und Zufahrt, M = 1:250 (PDF-Datei)
b) Anordnungsplan Bohrplatz, M = 1:200 (PDF-Datei)
c) Entwässerungsplan Bohrplatz, M = 1:200 (PDF-Datei)
d) Anordnungsplan Bohrkeller, M = 1:200 (PDF-Datei) - Brauchwasserbrunnen: Geologisches Profil inkl. Bohr- und Ausbauschema (PDF-Datei)
- Bohrplatzentwässerung
a) Erläuterungsbericht zur Bohrplatzentwässerung (PDF-Datei)
b) Hydraulische Berechnungen (PDF-Datei)
c) Ausführungsplan Schmutzwasserbecken, M = 1:100 (PDF-Datei) - Anordnungsplan Testwasserbecken, M = 1:200 (PDF-Datei)
- Statische Berechnungen (werden nachgereicht)
- Bohrplatzpläne
- Grundwassermonitoring
- Übersichtslageplan GWM und Aufschlussbohrung (PDF-Datei)
- Geologisches Profil inkl. Bohr- und Ausbauschema der Messtellen
a) Ausbau GWM 1-f bis 3-f (PDF-Datei)
b) Ausbau GWM 4-t bis 7-t (PDF-Datei)
- Bohrungen GN-Th-1 & GN-Th-2
- Geologische Vorausprofile
a) GN-Th-1 (PDF-Datei)
b) GN-Th-2 (PDF-Datei) - Bohrlochbilder mit stratigraphischem Vorausprofil, Bohr- und Ausbauschema und Bohrungsverlauf
a) GN-Th-1 (PDF-Datei)
b) GN-Th-2 (PDF-Datei) - Verzeichnis potenzieller Spülungszusätze (PDF-Datei)
- Zusammenfassende Erläuterung zum Casing Design (PDF-Datei)
- Geologische Vorausprofile
- Bohranlage
Die Bohranlage betreffenden Anlagen werden nachgereicht, sobald ein Bohrunternehmer und dessen Bohranlage per Ausschreibungsverfahren ausgewählt wurde- Aufstellungsplan der Bohranlage auf dem Bohrplatz
- Zulassung der Bohranlage
- Beschreibung der wichtigsten Bohranlagenkomponenten
- Exschutz- und Brandschutzplan RIG (Aufsicht, Querschnitt Ex-Zone, Legende)
- Alarmierungsplan (PDF-Datei)
- Inhaltsverzeichnis Gesundheits- / Sicherheits- / und Umweltschutzdokumente RIG
- Schalltechnische Prognoseberechnung
- Entsorgung von Abfällen der Bohranlage
- Förder- und Injektionstest
Die Förder- und Injektionstests betreffenden Anlagen werden nachgereicht, sobald ein Bohrunternehmer und dessen Bohranlage, sowie eine Servicefirma zur Umsetzung der Tests per Ausschreibungsverfahren ausgewählt wurde- Aufstellungsplan Test- und Säuerungsarbeiten
- Exschutz- und Brandschutzplan während der Tests (Aufsicht, Querschnitt Ex-Zone, Legende)
- Sicherheit
Inhaltsverzeichnis HSE Handbuch zur Gesundheit, Sicherheit und Umwelt der Deutschen ErdWärme GmbH (PDF-Datei) - Induzierte Seismizität
Seismische Gefährdungsstudie (PDF-Datei)
Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema 'Geothermie in Graben-Neudorf' am 29.09.2020
Video Bürgerinformationsveranstaltung
Einzelvideos:
- Begrüßung
- Vortrag Dr. Herbert Pohl, Deutsche ErdWärme GmbH
- Vortrag Axel Brasse, Landesbergdirektion beim Regierungspräsidium Freiburg
- Fragen an die Runde
- Fragen an Axel Brasse, Landesbergdirektion beim Regierungspräsidium Freiburg
- Fragen an Dr. Herbert Pohl, Deutsche ErdWärme GmbH
- Fragen an Prof. Frank Schilling, Landesforschungszentrum Geothermie am KIT
- Fragen an Bürgermeister Christian Eheim
- Stellungnahme der Bürgerinitiative Tiefengeothermie Graben-Neudorf & Waghäusel
- Nachbetrachtungen