Karlsruher Pass / Karlsruher Kinderpass
Die Gemeinde Graben-Neudorf ist Mitglied der Sozialregion Karlsruhe. Menschen mit geringem Einkommen haben seit dem 01.01.2022 Zugang zum Karlsruher Pass, Karlsruher Kinderpass und Karlsruher Pass 60Plus. Bezugsberechtigt für einen der Karlsruher Pässe sind Bürgerinnen und Bürger, die Arbeitslosengeld II (SBG II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG oder Kinderzuschlag beziehen oder in einer betreuten Wohnform nach SGB VIII leben oder über ein geringes Einkommen verfügen. Bei Menschen mit geringem Einkommen, die keine Sozialleistungen beziehen, wird der Anspruch auf einen Karlsruher Pass berechnet. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Kinder mit einem Schwerbehinderten-Ausweis, Pflegekinder oder Kinder aus Familien mit fünf oder mehr minderjährigen Kindern.
Mit einem Karlsruher Pass erhalten die Berechtigten Ermäßigungen auf verschiedene Angebote in der Sozialregion Karlsruhe. Alle Angebote der Sozialregion Karlsruhe finden sich auf der
Speziell in Graben-Neudorf erhalten die Berechtigten gegen Vorlage ihres Passes im Bürgerbüro eine Ermäßigung von 50 % auf alle regulären Saisonkarten für das Freibad. Ebenfalls erhalten die Berechtigten gegen Vorlage ihres Passes im Freibad eine Ermäßigung von 50 % auf den regulären Einzeleintrittspreis. Des Weiteren erhalten die Berechtigten gegen Vorlage ihres Passes bei der Volkshochschule 50 % Ermäßigung und bei der Musikschule Hardt eine Ermäßigung in Höhe von ca. 2/3.
Berechtigte Kinder erhalten gegen Vorlage ihres Passes beim jeweiligen Veranstalter auf alle in Graben-Neudorf stattfindenden Ferienbetreuungen einen Ferienzuschuss. Der Ferienzuschuss beträgt 2/3 der Kosten des jeweiligen Angebotes bis max. 100 €.
Außerdem bietet Graben-Neudorf als einzige teilnehmende Gemeinde in der Sozialregion Karlsruhe die Bezuschussung von KVV-Jahreskarten an. Dies wird allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, da sich die Gemeinde noch in Abstimmung mit dem KVV befindet.
Das Antragsformular kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:
Dem Antrag ist ein aktueller Leistungsbescheid bzw. Unterlagen zur Berechnung und Fotos aller antragstellenden Personen in der Größe eines Passfotos (35x45 mm) beizufügen. Die Unterlagen können im Bürgerbüro abgegeben werden.