Kommunales Förderprogramm für Klimaschutzmaßnahmen
Die Gemeinde unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger bei Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen nicht nur beratend, sondern auch finanziell.
Die Förderzuschüsse sollen die Bürgerschaft motivieren, sich aktiv für die Reduktion von CO2-Emissionen einzusetzen und damit einen Schritt hin zu einer klimaneutralen Gemeinde zu gehen. Gleichzeitig sollen einzelne Förderbausteine auch zu einem verbesserten Mikroklima in der Gemeinde und damit der Anpassung an ein verändertes Klima dienen.
Eine Übersicht über die Zuschüsse bietet unsere Infobroschüre (PDF-Datei).
Details zu den unterschiedlichen Förderbausteinen und die jeweiligen Voraussetzungen und Bedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien (PDF-Datei).
Antragsformulare
Förderanträge sind vor der Beauftragung von Fachfirmen oder dem Kauf von Material zu stellen. Nachträglich gestellte Anträge können nicht bewilligt werden.
1. Erneuerbare Stromerzeugung mit Photovoltaik (PV)
1.1 PV-Dachanlagen
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
1.2 Batteriespeicher
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
1.3 Steuerberatung
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
kein Antrag erforderlich
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
1.4 Balkonsolarmodule
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
2. Energieeffiziente Heizungstechnik
2.1 Effiziente Wärmeerzeuger
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
- Dieser Förderbaustein kann ab dem 01.08.2022 nicht mehr beantragt werden.
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
2.2 Energieberatungsbericht
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
kein Antrag erforderlich
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
3. Umweltfreundliche Gebäudesanierung
3.1 Ökologische Dämmstoffe
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
4. Nachhaltige Mobilität
4.1 Ladestationen für Elektroautos
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
4.2 (E-)Lastenräder
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
kein Antrag erforderlich
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
5. Begrünung
5.1 Baumspende
Bestellungen sind im Sommer 2023 wieder möglich.
5.2 Dachbegrünung
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
5.3 Fassadenbegrünung
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
5.4 Begrünung entsiegelter Flächen
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
6. Sonstiges
6.1 Jungimkerförderung
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
kein Antrag erforderlich
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen:
7. Klimaschutzfonds
Klimaschutzfonds für bürgerschaftliches Engagement
Vor Beginn der Maßnahme einzureichen:
Nach Abschluss der Maßnahme einzureichen: