Bericht zur Haushaltslage in Graben-Neudorf
Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf den Haushalt der Gemeinde Graben-Neudorf aus. Für die umgehende Umsetzung der vielen Maßnahmen, die von Bund und Land beschlossen werden, braucht die Gemeinde finanzielle und personelle Ressourcen. Auch in diesen Krisenzeiten hält die Gemeinde alle wichtigen Leistungen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger aufrecht.
Einnahmeausfälle verzeichnet Graben-Neudorf in den Bereichen Gewerbesteuer, Kindergartengebühren, Hallenmiete, fehlende Marktgebühren, Gestattungsgebühren (Feste/Veranstaltungen), Entgelte der Mittagsverpflegung und Kernzeitbetreuung, sowie den Freibadentgelten.
Auf Grund der bestehenden Ergebnisrücklage im Haushalt 2020 von ca. 2,8 Millionen Euro bedarf es in Graben-Neudorf aber keiner Sorge um den Haushalt, obwohl das in der Haushaltsplanung ermittelte negative Ergebnis von 92.600 Euro sich wohl um weitere 530.000 Euro verschlechtern wird, sollten sich die durch die Pandemie bedingten Ausfälle weiterhin fortsetzen. Liquiditätsprobleme werden aber durch die bisherigen Mehraufwendungen oder Mindererträge nicht auftreten.
Die Gewerbesteuer ist mit etwa einem Drittel der ordentlichen Erträge die wesentliche Einnahmeart der Gemeinde. "Mehrere große ortsansässige Unternehmen melden derzeit eine sehr gute Auslastung ihrer Produktion und haben ihre Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer nicht gesenkt", berichtet Bürgermeister Christian Eheim. "Trotz des derzeitigen Einnahmerückgangs um 240.000 Euro werden immer noch Erträge bei der Gewerbesteuer von 14,26 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2020 erwartet."
Um die wirtschaftliche Lage insbesondere des örtlichen Handwerks nicht zusätzlich zu verschärfen laufen deshalb auch alle geplanten Investitionen und Projekte der Gemeinde unvermindert weiter.
Die Gemeinde bereitet einen Nachtragshaushalt vor und steht weiterhin in engem Austausch mit den örtlichen Unternehmen. Da die Gewerbesteuervorauszahlungen gerade der großen Unternehmen unvermindert eingehen, sind derzeit keine einschneidenden Maßnahmen für Einsparungen erforderlich.