Landesregierung lockert die Corona-Verordnung: Verantwortungsvoller Umgang wichtig
Die Zahl der Corona-Infektionen in Graben-Neudorf ist seit vergangener Woche auf null gesunken. Das ist ein Erfolg, den sich alle Graben-Neudorferinnen und Graben-Neudorfer gemeinsam erkämpft haben. "Danke für Ihre Disziplin, Ihre Umsicht, Ihre starken Nerven, dennoch müssen wir wachsam bleiben, um diesen Fortschritt nicht zu gefährden," erklärt Bürgermeister Christian Eheim.
Aufgrund der sich momentan verlangsamenden Ausbreitung des Coronavirus hat die Landesregierung nun mehrere Einschränkungen ab 11. Mai 2020 wie folgt gelockert:
Im öffentlichen Raum dürfen Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zusammenkommen, ohne den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten zu müssen. Dabei spielt die Personenanzahl der Haushalte keine Rolle.
In privaten Räumen (gilt auch für den Garten) dürfen folgende Personen zusammenkommen:
- Bewohner des Haushalts
- erweiterte Familie
- Großeltern
- Eltern
- KinderEnkel mit Partner
- Geschwister mit Nachkommen und Partnern
- Angehörige eines weiteren Haushalts
- zusätzlich dazu vier weitere Personen
Obwohl es nicht untersagt ist, rät die Landesregierung davon ab, dass Enkel ihre Großeltern sehen.
Im Auto dürfen Personen aus zwei verschiedenen Haushalten fahren. Fahrgemeinschaften sind erlaubt, wenn sie einen beruflichen Zweck haben. Die Fahrt darf aber nicht unterbrochen werden, etwa für einen Einkauf. Die Landesregierung rät dazu, im Auto eine Schutzmaske zu tragen.
Die Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg gelten vorerst bis zum 5. Juni. Kleine und große Feiern werden daher bis dahin nicht möglich sein. Im privaten Umfeld aber sind Feiern im Familienkreis mit Eltern, Geschwistern, deren Partner*innen, Großeltern sowie Tanten und Onkel möglich.
Unter anderem dürfen Sonnen-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios, Fahrschulen und Spielhallen wieder öffnen.
Am 10. Mai 2020 erließ die Landesregierung eine Rechtsverordnung über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten). Der Betrieb von Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken ist nun unter Einhaltung der in der Verordnung geregelten Auflagen wieder möglich. Auch Freiluft-Sport mit Tieren kann unter Auflagen wieder stattfinden, etwa Reitanlagen und Hundeschulen. Sport in geschlossenen Räumen ist weiterhin ausgeschlossen. Somit bleiben auch die Sporthallen in Graben-Neudorf weiter geschlossen.
Weitere Lockerungen soll es ab dem 18. Mai 2020 geben. So dürfen dann Speisegaststätten Gäste, im Innen- und Außenbereich, unter Auflagen wieder bewirten. Ebenso dürfen unter anderem Campingplätze und Ferienwohnungen wieder öffnen.
Voraussichtlich zum 18. Mai wird es zudem eine Lockerung der Besuchsverbote in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen geben. Die konkreten Regelungen werden durch das Sozialministerium bekannt gegeben.
Die Landesregierung hat online eine Rubrik 'Häufig gestellte Fragen' bereitgestellt, in der viele nützliche Informationen rund um die jüngsten Beschlüsse abrufbar sind:
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai
"Wir müssen mit der neugewonnenen Freiheit verantwortungsvoll und behutsam umgehen. Durch die Lockerungen ist mit steigenden Infektionszahlen zu rechnen. Solange es keinen Impfstoff gibt, wird das Virus weiter unser Leben beeinträchtigen. Deshalb bitte ich Sie: Bleiben wir vorsichtig, damit wir den hart erkämpften Erfolg nicht verspielen," warnt Bürgermeister Christian Eheim.