Forstreform führt zu Mehrkosten
Mit der Neuorganisation des Forsts befasste sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Februar 2019.
Hintergrund sind die Auswirkungen eines Kartellverfahrens gegen die bisherige Organisation des Forstwesens in Baden-Württemberg. Das bisherige baden-württembergische Modell des so genannten 'Einheitsforstamts', bei dem Staatswald und Gemeindewald aus einer Hand betreut werden können, ist künftig unzulässig.
Das Land Baden-Württemberg wird deshalb zur Betreuung des Staatswaldes eine Anstalt öffentlichen Rechts gründen. Der Landkreis Karlsruhe hat im Gegenzug den waldbesitzenden Gemeinden angeboten, ein so genanntes 'kleines Einheitsforstamt auf Landkreisebene' zu gründen. "Sämtliche forstliche Aufgaben mit Ausnahme des Holzverkaufs, insbesondere auch die forsttechnische Betriebsleitung und der Revierdienst, können bei diesem Modell vom Landkreis zu den Gestehungskosten übernommen werden", erläuterte Oberforstrat Lothar Himmel im Ratsgremium.
Die seitherigen Entgelte für den Forstverwaltungskostenbeitrag und die Wirtschaftsverwaltung, die bisher vom Land subventioniert wurden, werden sich mit Inkrafttreten der Forstreform für die waldbesitzenden Gemeinden erhöhen, da das Land künftig nur noch die hoheitlichen Aufgaben im Forstbereich mitfinanziert. Als Ausgleich für die besonderen Gemeinwohlleistungen durch die kommunalen Waldbesitzer gewährt das Land künftig für die Erbringung dieser Gemeinwohlleistungen einen Ausgleich von 10 Euro je Hektar forstwirtschaftliche Betriebsfläche als Pauschale sowie zusätzlich einen darauf aufbauenden gestaffelten Betrag, der sich vor allem aus dem Anteil der Erholungswaldfläche und der Höhe des Hiebsatzes zusammensetzt. Trotz des Gemeinwohlausgleiches durch das Land werden für alle teilnehmenden Gemeinden im künftigen 'kleinen Einheitsforstamt' die an den Landkreis zu entrichtenden Entgelte steigen. Nach derzeitigem Stand wird die Gemeinde Graben-Neudorf künftig 50.510 Euro (netto) im Jahr aufwenden müssen. Bisher betrug das jährliche Entgelt 37.780 Euro (netto).
Trotzdem sei der Zusammenschluss möglichst vieler waldbesitzender Gemeinden im Landkreis unter dem Dach des 'kleinen Einheitsforstamtes' die beste Lösung, sagte Bürgermeister Christian Eheim: "Mit dem 'kleinen Einheitsforstamt' sichern wir eine Betriebsführung auf fachlich hohem Niveau und nutzen Synergieeffekte bei Vertretungsregelungen, Holzverkauf und Personalrekrutierung."
Nach eingehender Diskussion stimmte der Gemeinderat dem Beitritt Graben-Neudorfs zum 'kleinen Einheitsforstamt auf Landkreisebene' zu.