Der Bürgermeister informiert - KW 12
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
zu Beginn meines Berichtes möchte ich nochmals den Jubilaren der vergangenen Woche meine herzlichen Glückwünsche übermitteln.
Aus der Arbeit des Gemeiderates
In seiner Sitzung am 21.03.2016 befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten:
1. Straßenbeleuchtung/Umrüstung von HQL auf LED
In der Gemeinde Graben-Neudorf werden noch immer ca. 300 Straßenlaternen mit Quecksilberdampflampen (HQL-Lampen) betrieben. Da diese Lampen einen sehr hohen Energieverbrauch aufweisen und mithin nicht umweltfreundlich sind, besteht für eine Umrüstung auf LED-Lichter ein umfangreiches Förderprogramm. Der Vertreter der EnBW, Herr Häge, erläuterte, dass in einem ersten Schritt 178 Straßenlaternen umgerüstet werden sollten. Die Kosten pro Laterne betragen rund 500,- €, wobei allerdings eine Förderung in Abzug zu bringen ist. Die Amortisationszeit beläuft sich, je nach Straßenlaternentyp, zwischen drei und fünf Jahren. Im Haushalt der Gemeinde sind hierfür keine Mittel eingestellt, allerdings wird davon ausgegangen, dass eine Umrüstung erst im Jahre 2017 stattfindet, so dass Mittel für das Haushaltsjahr 2017 vom Gemeinderat eingestellt werden können. Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat die Umrüstung von 178 bestehenden HQL-Leuchten auf LED-Technik.
2. Der Bebauungsplan "Spöcker Straße Süd"
Der Gemeinderat hatte am 07.07.2014 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes "Spöcker Straße Süd" beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wurde durchgeführt. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Gemeinderatssitzung nochmals wiedergegeben und im Einzelnen erörtert und abgewogen. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit schließt sich nunmehr nach § 3 Abs. 2 BauGB das förmliche Auslegungsverfahren als zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung an. Hierbei erhalten die Bürgerinnen und Bürger nochmals die Gelegenheit, sich zum Bebauungsplan zu äußern.
Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat den vorgestellten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen öffentlichen Auslegung und zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zuzustimmen. Weiterhin billigte der Gemeinderat den Planentwurf einschließlich des Entwurfs der textlichen Festsetzung mit den örtlichen Bauvorschriften nach der Landesbauordnung. Ebenso billigte der Gemeinderat die Begründung mit Umweltbericht. Der Gemeinderat beschloss weiterhin, die vorgelegte Entwurfsplanung für das Bebauungsgebiet "Spöcker Straße Süd" öffentlich auszulegen und offen zu legen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Schließlich beschloss der Gemeinderat, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (einschließlich der Nachbargemeinden) über die Offenlage zu unterrichten und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern.
3. Erschließungsgebiet "Spöcker Straße Süd" / Abschluss des Erschließungsvertrages
Für die Erschließung des Baugebietes "Spöcker Straße Süd" war noch ein Erschließungs- und städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Der vorgelegte Vertrag basiert auf dem Erschließungsvertrag Mitte-Ost IV, welcher durch die Fachanwältin Fr. Dr. Schaupp-Haag geprüft wurde.
Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat hinsichtlich der vereinbarten Erschließungsleistung mit der ESB AG (Auftragnehmer) eine Bürgschaft über 100% der vereinbarten Erschließungsleistungen zu vereinbaren. Die Kosten der Bürgschaft werden auf die Eigentümer im Erschließungsgebiet umgelegt. Weiterhin beschloss der Gemeinderat folgende Kostenerstattungsvereinbarung zwischen dem Erschließungsträger und den Eigentümern: 1. Rate 25%, 2. Rate 35%, 3. Rate 35%, 4. Rate 5%.
Mit den vorgenannten Maßgaben soll der Erschließungsvertrag mit dem Erschließungsträger abgeschlossen werden. Die bisher durch die Gemeinde vorfinanzierten Planungskosten können hiernach vom Erschließungsträger eingefordert werden. Die entsprechenden Einnahmen werden im Haushaltsplan veranschlagt.
4. Landessanierungsprogramm Graben/Moltkestraße
Der Gemeinde Graben-Neudorf ging mit Datum vom 12.02.2016 der Zuwendungsbescheid zur Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme im Rahmen des Landessanierungsprogramms im Gebiet Graben/Moltkestraße zu. Mit Datum vom 15.02.2016 ging der Gemeinde ein Angebot zur vorbereitenden Untersuchung Teil 2 und zur Beratungsleistung während der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH in Stuttgart zu. Die Immobilien Kommunalentwicklung GmbH war bereits mit der vorbereitenden Untersuchung Teil 1 (Grobanalyse) im Gebiet betraut. Das Angebot beläuft sich pauschaliert auf 15.500,- € zzgl. 19% MwSt, also auf 18.445,- €. Entsprechende Haushaltsmittel wurden bereitgestellt. Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH in Stuttgart war bereits mit der Sanierungsmaßnahme "Ortsmitte Neudorf" und "Graben/Juhe" betraut.
Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet "Graben/Moltkestraße" nach § 141 BauGB und beauftragte die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchung und der sich hieran anschließenden Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet "Graben/Moltkestraße".
5. Einführung eines Ratsinformationssystems / Beschaffung von Tablets
Die CDU-Gemeinderatsfraktion hatte im September 2014 den Antrag auf Einführung/Erprobung der "Papierlosen Gemeinderatsarbeit" in Form eines Ratsinformationssystems gestellt. Im Nachtragshaushalt 2014 wurden daraufhin 12.000,- € für die Beschaffung von Tablets für die elektronische Ratsarbeit eingestellt. Für die Installation des Ratsinformationssystems als Erweiterung des Sitzungsdienstes in Regisafe gab es seitens des Anbieters (Hans Held GmbH) eine Warteliste mit einer Wartedauer von ca. einem Jahr. Inzwischen wurde das Ratsinformationssystem installiert. In seiner Sitzung am 02.03.2016 beschloss der EDV-Ausschuss dem Gemeinderat vorzuschlagen, Tablets mit der nachfolgend aufgeführten Ausstattung zu beschaffen: Apple iPad Air 2 mit 128 GB Speicher, mit WiFi (WLAN-Modul), ohne Cellular (Mobilfunk-Modul). Die Gemeindeverwaltung hatte mehrere Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot lag bei 619,99 €, bei 24 Geräten 14.879,76 €.
Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat die Einführung eines Ratsinformationssystems und beauftragte die Verwaltung, die vorbereitenden Maßnahmen zu treffen.
Weiterhin beschloss der Gemeinderat, die Beschaffung von 24 Tablets zu einem Gesamtpreis von 14.879,76 € an den günstigsten Bieter (Fa. Gravis) zu vergeben und stimmte der überplanmäßigen Ausgabe i. H. v. 2.879,76 € zu.
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 11.04.2016 statt.
Verschiedenes
Sollten Sie für das kommende Wochenende noch keine Planungen haben, empfehle ich Ihnen einen Besuch der Veranstaltungen unserer Vereine und Organisationen. Diese würden sich über Ihren Besuch sicherlich sehr freuen.
Für heute möchte ich meinen Bericht beenden und wünsche Ihnen für die kommende Woche alles Gute, viel Erfolg und vor allem gute Gesundheit.
Es grüßt Sie
Ihr Bürgermeister
Hans D. Reinwald