Brennholz lang und Schlagraum / Flächenlose in der Holzeinschlagsaison 2023/2024
Brennholz lang aus dem Gemeindewald (Polterholz)
Brennholz lang aus dem Gemeindewald (Polterholz), kann ab 23. Oktober bestellt werden.
Zum Erwerb von Brennholz lang (Polterholz) muss das Bestellformular ausgefüllt und unterschrieben werden.
Die Bestellformulare werden ab dem 23. Oktober 2023 auch im Rathaus bereitgestellt.
Die Bestellfrist für Brennholz lang (Polterholz) endet am 10. November 2023.
Die maximale Bestellmenge ist auf bis zu 8 Festmeter pro Käufer begrenzt. 1 Festmeter entspricht 1,43 Raummeter/Ster. Sollte die Nachfrage das Brennholzangebot deutlich übersteigen, behalten wir uns vor die Zuteilung nachträglich auf 6 Festmeter pro Haushalt zu begrenzen, damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden können.
Die ausgefüllten Bestellformulare (PDF-Datei) sind bis zum 10.11.2023 per Post an das Rathaus oder per E-Mail an gemeindeverwaltung(@)graben-neudorf.de zu senden.
Brennholz lang kann nur mit dem Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägenkurs erworben werden. Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung ist der Bestellung beizufügen.
Der Preis für Brennholz lang beträgt:
- Buche
80,- € / Festmeter - Hartlaubholz
70,- € / Festmeter - Nadelholz + Erle
49,- € / Festmeter - Pappel + sonstiges Weichlaubholz
45,- € / Festmeter
Die ausgelegten Bestellformulare gelten nur für Bestellungen im Gemeindewald Graben-Neudorf.
Die Vergabe des Brennholzes erfolgt per Rangplatz nach Losentscheidung.
Um für alle Brennholzkundinnen und -kunden eine möglichste faire Lösung zu schaffen und möglichst viele Bewerber zu berücksichtigen, findet eine öffentliche Verlosung aus den eingehenden Bestellungen statt.
Die Verlosung erfolgt voraussichtlich noch im November 2023, die Zuteilung im Januar/Februar 2024 wenn alle Brennholzmengen bereitgestellt sind. Sollte sich der geplante Holzeinschlag zeitlich verzögern, würde auch im Nachgang noch Polterholz zugewiesen werden. Durch die Verlosung wird jeder Bestellnummer ein Ranglistenplatz zugeordnet. Entsprechend des Ranglistenplatzes werden die Polter so weit zugewiesen, bis die verfügbare Brennholzmenge aufgebraucht ist.
Die Bewerber werden nach dem 10.11.2023 per E-Mail oder postalisch über ihre persönliche Bestellnummer (fortlaufend) informiert. Die Bewerber können nach der Verlosung das Ergebnis der Verlosung auf der Homepage der Gemeinde einsehen. Durch Zuordnung der persönlichen Bestellnummer kann der Ranglistenplatz abgelesen und somit die Wahrscheinlichkeit einer Zusage abgeschätzt werden.
Im Januar/Februar 2024 werden den ausgelosten Erwerbern die Polter-Nummer und ein Kartenausschnitt mit der Lage des Polters mitgeteilt sowie eine Rechnung zugesendet. Nach Zahlungseingang des Kaufpreises geht das Eigentum an den Käufer über und das Holz kann abgefahren bzw. aufgearbeitet werden.
Allgemeine Hinweise:
- Naturgemäß kann die Bestellmenge oder -baumart nicht exakt bereitgestellt werden, geringe Mehr- oder Mindermengen sowie andere Baumarten müssen in Kauf genommen werden.
- Frisch geschlagenes Holz aus dem Wald hat einen Wassergehalt um ca. 50 %. Für eine effiziente und emissionsarme Verbrennung (gem. 1 Bundesimmissionsschutzverordnung) muss Scheitholz auf 20 % herunter getrocknet werden. In der Praxis bedeutet das, dass Scheitholz, bei korrekter Lagerung, ca. 2 Jahre abtrocknen muss. Ihr aktueller Bedarf kann also mit diesjährigem Brennholz nicht gedeckt werden.
- Aufarbeitungs- und Abfuhrfrist: 30.04.2024. Danach ist keine Aufarbeitung / Abfuhr mehr zulässig.
- Bestellformular für Brennholz lang aus dem Gemeindewald (Polterholz) (PDF-Datei)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landkreises Karlsruhe, Forstamt-Holzverkaufsstelle für den Verkauf von Brennholz aus den Kommunalwäldern durch die Holzverkaufsstelle des Landkreises (AGBBrh) (PDF-Datei)
Vergabe von Schlagraum (Flächenlose) für den Gemeindewald Graben-Neudorf
Es wird eine Vergabe von Schlagraum (Flächenlose) über Meistgebot Ende Januar/Anfang Februar 2024 für den Gemeindewald stattfinden.
Die Lose werden nach Höchstgebot vergeben. Aufgrund der zu erwartenden hohen Anfrage ist die Vergabe auf 1 Flächenlos pro Käufer begrenzt. Bei gleicher Gebotshöhe entscheidet das Los.
Der Termin zur Abgabe eines Angebotes per E-Mail wird rechtzeitig im Gemeindeblatt angekündigt. Eine vorherige Anmeldung von Schlagraum ist nicht möglich. Im Rathaus liegen dann Karten der Versteigerungslose sowie die Versteigerungsbedingungen aus, sodass sich Interessenten die Lose vorher ansehen können. Alternativ können die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Schlagraum kann nur mit dem Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägenkurs erworben werden. Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung ist mit der Abgabe eines Gebotes per E-Mail als Anlage beizufügen.
Aufarbeitungs- und Abfuhrfrist: 30.04.2023. Danach ist keine Aufarbeitung/Abfuhr mehr zulässig.
Sprechstunde
Fragen beantwortet Ihnen gerne während der telefonischen Sprechstunden die zuständige Revierleiterin Sandra Anselment für den Gemeindewald Graben-Neudorf.
Die telefonischen Sprechzeiten und Kontaktdaten der Revierleiterin sind wie folgt:
- Revierleiterin Sandra Anselment
E-Mail schreiben
Telefonnummer: 0721 93689630 - Sprechstunde
jeweils Montag, 9:30 bis 10:30 Uhr, von 23. Oktober bis Ende März