Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde Graben-Neudorf für das Anwesen Sofienstraße 30 bestandskräftig
Die Ausübung des Vorkaufsrechts für das ehemalige Gemeindehaus in der Sofienstraße 30 durch die Gemeinde Graben-Neudorf ist bestandskräftig. Am 25. Oktober 2022 hatte das Landratsamt Karlsruhe einen gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts erhobenen Widerspruch zurückgewiesen und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Gemeinde Graben-Neudorf. Da von den Beschwerdeführern keine Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Landratsamtes Karlsruhe erhoben wurde, ist die Ausübung des Vorkaufsrechtes durch die Gemeinde Graben-Neudorf seit 28. November 2022 bestandskräftig.
Wörtlich heißt es im Widerspruchsbescheid des Landratsamtes Karlsruhe: „Die Gemeinde beabsichtigt das Anwesen und die Grundstücksflächen zunächst dem Projekt „Sorgende Gemeinde“ zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des Projekts „Sorgende Gemeinde“ soll den Menschen in Graben-Neudorf ein lebendiges Nachbarschaftszentrum geschaffen werden, an dem ein geselliges Zusammenkommen möglich ist. Menschen sollen ohne feste Zugehörigkeit zu einer Organisation, Religion oder Kultur Raum haben, um sich zu treffen, auszutauschen, um der Vereinsamung entgegenzuwirken bzw. Raum für bürgerschaftlichen Austausch und Mithilfe in allen Lebenslagen zu ermöglichen bzw. zu schaffen. Dieser Mehrwert für alle Bevölkerungsgruppen rechtfertigt das Wohl der Allgemeinheit. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde Graben-Neudorf gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen.“
„Wir begrüßen die klare Entscheidung des Landratsamtes Karlsruhe, die bestätigt, dass die Ausübung des Vorkaufsrechtes durch die Gemeinde Graben-Neudorf rechtmäßig erfolgte“, erklärt Bürgermeister Christian Eheim.
Es sei richtig gewesen, Kurs zu halten und die Interessen der Allgemeinheit beharrlich zu verfolgen.
Die Gemeinde Graben-Neudorf begrüßt, dass nun der Begegnungsort „Sofienhof“ in der Sofienstraße 30 durch den Verein Sorgende Gemeinde e.V. verwirklicht werden kann.