Versteigerung per Meistgebot von Schlagraum/Flächenlosen
Die Gemeinde Graben-Neudorf bietet 18 Flächenlose aus dem Gemeindewald zur Versteigerung an.
Angebotsfrist: 14.03.2024 23:59 Uhr – bis zu diesem Termin muss das Angebot per E-Mail eingegangen sein.
Ihr Angebot senden Sie bitte per E-Mail an: sandra.anselment(@)landratsamt-karlsruhe.de
Erforderliche Angaben (ohne die vollständigen Angaben kann das Gebot nicht gewertet werden):
- Betreff:
Flächenlos Revier Hardt 60 – Gemeindewald Graben-Neudorf Stutensee - Bebotenes Los:
Angabe der Losnummer(n) (siehe Karte (PDF-Datei)) - Name, Vorname
- Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
- Gebot in € für das gesamte Los (Bruttopreis)
bei Geboten auf mehrere Lose bitte eindeutige Zuordnung - Anlagen:
- Nachweis der/des Bietenden über eine erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägenkurs
- bestätigte und unterschriebene Versteigerungsbedingungen
Die Lose werden nach Höchstgebot vergeben. Jede(r) Bietende erhält den Zuschlag auf maximal 1 Los. Bei gleicher Gebotshöhe entscheidet das Los.
Ab Donnerstag, den 29.02.2024 liegen im Rathaus die Pläne und Beschreibungen der einzelnen Schlagraumlose sowie die Versteigerungsbedingungen aus. Alternativ finden Sie die Unterlagen dann auch am Ende dieser Meldung. Sie haben dann die Möglichkeit, sich die Lage und die zu erwartende Menge der Lose vor Ort anzusehen.
Der/Die Höchstbietende erhält die Zuschlagsmitteilung per E-Mail und anschließend eine Rechnung. Nach Bezahlung der Rechnung kann mit der Aufarbeitung begonnen werden.
Die Besichtigung der Lose soll nach Möglichkeit zu Fuß oder mit dem Fahrrad erfolgen. Sollte dennoch ein Kraftfahrzeug zur Besichtigung eingesetzt werden, gilt im Wald eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Es ist der kürzeste Weg zu den Flächen zu nehmen. Auf andere Waldbesuchende ist Rücksicht zu nehmen und bei Gegenverkehr rechtzeitig die Geschwindigkeit zu reduzieren und einseitig auf das Bankett zu fahren. Eine Besichtigung mit motorisierten Fahrzeugen ist an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. Wege dürfen nicht
blockiert werden.
Abfuhrfrist: 31.05.2024 - danach ist keine Aufarbeitung / Abfuhr mehr zulässig.
Schlagraum kann nur mit dem Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägenkurs erworben werden. Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung ist mit der Abgabe eines Gebotes per E-Mail als Anlage beizufügen.
Mit der Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bietenden zu den beiliegenden Versteigerungsbedingungen bereit. Die bestätigten Versteigerungsbedingungen sind mit der Abgabe eines Gebotes per E-Mail als Anlage beizufügen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich vor Angebotsfrist bitte an: sandra.anselment(@)landratsamt-karlsruhe.de
Telefonische Sprechstunde
Die telefonischen Sprechzeiten und Kontaktdaten der Revierleiterin sind wie folgt:
- Revier Graben-Neudorf, Revierleiterin Sandra Anselment
E-Mail schreiben
Telefonnummer: 0721 936-89630
Sprechstunde jeweils Montag, 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr, von Oktober bis Mai
Versteigerung per Meistgebot von Schlagraum/Flächenlosen - Frühjahr 2024
- Übersicht Flächenlose (PDF-Datei)
- Übersichtskarte Flächenlose (PDF-Datei)
- Bestellformular/Versteigerungsbedingungen Schlagraum/Flächenlose (PDF-Datei)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landkreises Karlsruhe, Forstamt - Holzverkaufsstelle für die Aufbereitung und den Verkauf von Flächenlosen im Gemeindewald (AGB-FI) (PDF-Datei)
- Allgemeine Hinweise zur Versteigerung per Meistgebot von Schlagraum/Flächenlosen (PDF-Datei)
- Merkblatt für die pflegliche und sichere Aufarbeitung von Flächenlosen und Brennholz (lang) (PDF-Datei)
- Merkblatt Rettungspunkte (PDF-Datei)