Die Reisezeit hat begonnen
Die Reisezeit hat begonnen.
Damit Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben, bitten wir Sie, Ihre Reisedokumente vor Reiseantritt rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu prüfen.
Die aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweis- bzw. Reisedokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das: Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis.
► Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.
► Das persönliche Erscheinen des Kindes ist bei Antragstellung immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss.
Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung:
► Geburtsurkunde oder bisheriges Ausweisdokument des Kindes
► ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild des Kindes im Passformat 35 x 45 cm. Das Lichtbild muss den Formvorschriften für biometriegestützte Reispässe entsprechen.
► Wenn beide sorgeberechtigte Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reispässe der Eltern und ggf. Sorgerechtserklärung mit Vaterschaftsanerkennung oder Sorgerechtsbeschluss
► Sollten nicht beide sorgeberechtigte Eltern den Antrag stellen: zusätzlich schriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten oder das Formular Zustimmungserklärung (PDF-Datei) (kann von unserer Homepage www.graben-neudorf.de / Rathaus & Politik / Bürgerservice / Formulare heruntergeladen werden) sowie Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten.
► Bei einem Sorgeberechtigten mir alleinigem Sorgerecht: zusätzlich Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht bzw. ein rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder Beschluss des Familiengerichts/Amtsgerichts über das alleinige Sorgerecht.