Lärmaktionsplan
Die Gemeinde Graben-Neudorf hat eine Lärmaktionsplanung erstellen lassen und der Gemeinderat hat diese zur Umsetzung beschlossen.
Im Endbericht der Lärmaktionsplanung wird darauf hingewiesen, dass in Graben-Neudorf eine beträchtliche Anzahl an Personen durch erhebliche Lärmbelastung durch innerörtlichen Straßenverkehr betroffen ist. Als wichtigste kurzfristige Maßnahme wird unter anderem die Einführung von Tempo 30 km/h auf mehreren Straßen empfohlen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Graben-Neudorf hat am 05.10.2020 dem Zwischenbericht des 'Lärmaktionsplans Graben-Neudorf - 3. Runde' nach Beschluss der Aufstellung gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 BImSchG i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG am Planaufstellungsverfahren wurde in der Zeit vom 30.11.2020 bis 31.01.2021 durchgeführt.
Die eingegangenen Kommentare hat das Büro Modus Consult in einer Synopse zusammengestellt und in der Bewertung berücksichtigt.
Der Gemeinderat hat den Lärmaktionsplan (Endbericht von März 2021) am 22.03.2021 zur Umsetzung beschlossen.