Grundsteuer-Reform: Gemeinde strebt Aufkommensneutralität an
Die Reform der Grundsteuer schlägt nicht nur in den Medien weiter hohe Wellen. Auch im Rathaus häufen sich die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. „Die Städte und Gemeinden im Land haben die Reform der Grundsteuer nicht veranlasst“, betont Bürgermeister Christian Eheim. Ganz konkret strebt die Gemeinde Graben-Neudorf die sogenannte Aufkommensneutralität an. „Das bedeutet, dass die Gemeinde nach der Reform nicht mehr Einnahmen durch die Grundsteuer erzielen will als vor der Reform“, erläutert Rechnungsamtsleiter Thimo Schmidt. Hierzu werde die Gemeinde den Hebesatz der Grundsteuer um das erforderliche Maß absenken. „Die Absenkung des Hebesatzes kann aber erst vorgenommen werden, wenn alle Messbescheide für Graben-Neudorf vorliegen“, so Thimo Schmidt. Erst dann könne die Gemeindeverwaltung ausrechnen, wie stark genau der Hebesatz abgesenkt werden muss.
Dennoch könne die Belastung für einzelne Bürgerinnen und Bürger durch die Reform der Grundsteuer steigen. „Die Bewertung von Gebäuden und Grundstücken wird durch die Reform komplett geändert. Die Gemeinde kann trotz Absenkung des Hebesatzes nicht verhindern, dass es in Einzelfällen zu stärkeren Belastungen kommt“, so Thimo Schmidt.
Generell rät die Gemeindeverwaltung dazu, den Messbescheid genau zu prüfen. Dies gelte besonders auch hinsichtlich des Bodenrichtwerts für einzelne Grundstücke. „Der Bodenrichtwert für Grundstücke wird vom gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Philippsburg festgelegt. Bei eventuellen Fehlern muss aber ein Widerspruch gegen den Messbescheid beim Finanzamt eingelegt werden und nicht bei der Gemeinde. Wichtig ist auch, diesen zu begründen", so Thimo Schmidt.