Wahl der Schöffinnen und Schöffen - Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Graben-Neudorf für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 für das Amtsgericht Bruchsal und das Landgericht Karlsruhe
Der Gemeinderat der Gemeinde Graben-Neudorf hat in seiner Sitzung am 22.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Bruchsal und das Landgericht Karlsruhe gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 30.05. bis zum 06.06.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Werner-Juchler-Platz 1, an Information im EG während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung (bis einschließlich 13.06.2023) schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Graben-Neudorf mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Die Vorschriften können am angegebenen Ort eingesehen werden.
Graben-Neudorf, 23.05.2023
Christian Eheim
Bürgermeister