Hauptstraße wird auf Regelbreite reduziert
Mit der Verkehrsführung in der neuen Ortsmitte befasste sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12. September 2022. „Nachdem die Fertigstellung des Wohnquartiers in der Ortsmitte immer näher rückt, sollte nun auch die Verkehrsführung an die neuen Gegebenheiten angepasst werden“, erläuterte Christian Schweikert von der Stabsstelle für besondere Bauangelegenheiten. Insbesondere gehe es darum, die überbreite Straße auf das in Deutschland übliche Regelmaß von 6,50 Meter Breite zu reduzieren. „Die heutige Straßenbreite der Hauptstraße von teilweise 10 Metern ist ein Relikt der alten Bundesstraßen-Trasse, die früher mitten durch Graben-Neudorf führte“, erklärte Simon Schuster vom Ingenieurbüro Willaredt. Mit einer Reduzierung der Straße auf die übliche Regelbreite von 6,50 Metern folge die Hauptstraße der Entwicklung in der Mannheimer Straße und der Karlsruher Straße. Auch hier sei seit der Inbetriebnahme der B36-Ortsumgehung Schritt für Schritt die Regelbreite von 6,50 Metern eingeführt worden.
Da ein neuer Planungswettbewerb für die endgültige Gestaltung des künftigen Marktplatzes, des kommunalen Gebäudes und der Hauptstraße noch ausstehe, solle die Hauptstraße zunächst provisorisch umgestaltet werden. „Mit provisorischen Elementen soll die Fahrbahn ab dem ‚Rathaus-Markt‘ bis zur Hausnummer 35 auf 6,50 Meter reduziert werden“, so Simon Schuster. Seitlich entlang der neuen Ortsmitte und im Bereich gegenüber des Rathausmarkts gewinne man durch die neue Verkehrsführung zusätzlichen Platz: „Hier können rund 14 Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden und Pflanzen platziert werden.“
Eingebunden in die Planungen hat die Gemeindeverwaltung bereits das Amt für Straßen des Landratsamtes Karlsruhe. Die Behörde hat nicht nur die Anordnung von Tempo 30 für den Straßenabschnitt angekündigt, sondern auch die Aufstellung einer Fußgängerampel angeordnet. Diese soll als „Dunkelampel“ im Bedarfsfall den Fußgängerinnen und Fußgängern einen sicheren Überweg über die Hauptstraße ermöglichen. „Die Kosten und der Betrieb der Ampel werden durch das Amt für Straßen des Landratsamtes getragen“, informierte Simon Schuster. Gemäß dem Radverkehrskonzept der Gemeinde soll der Radverkehr künftig beidseitig auf der Hauptstraße geführt werden, die bisherige Nutzungspflicht des kombinierten Geh- und Radwegs von Neudorf in Richtung Graben wird aufgehoben.
In der anschließenden Diskussion äußerten sich mehrere Mitglieder des Gemeinderates zufrieden, weil im Gegensatz zu einer ersten Planungskonzeption auf eine punktuell starke Einengung der Fahrbahn verzichtet wurde. So billigte der Gemeinderat schließlich die provisorische Umgestaltung der Hauptstraße und stellte für die Maßnahmen ein Budget von 140.000 Euro zur Verfügung. Bis April 2026 soll das Provisorium wohl im Einsatz sein, erläuterte Christian Schweikert: „Ein früherer Baustart für die endgültige Gestaltung der Ortsmitte ist nach der Entscheidung für einen neuen Planungswettbewerb nicht realistisch.“