Gemeinsam für mehr Sicherheit: Graben-Neudorf und Linkenheim-Hochstetten starten interkommunalen Ordnungsdienst
Die Gemeinden Graben-Neudorf und Linkenheim-Hochstetten gehen beim Thema Sicherheit künftig gemeinsame Wege. Beide Verwaltungen arbeiten künftig im Bereich des Kommunalen Ordnungsdienstes eng zusammen und bringen einen gemeinsamen KOD auf die Straße. Ziel ist es, die Präsenz in den Zeiten zu stärken, in denen der Bedarf besonders hoch ist – vor allem in den Abendstunden und an Wochenenden.
Die objektive Sicherheitslage in beiden Gemeinden ist gut, das zeigen auch die Zahlen der Polizei. Gleichzeitig hat sich das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Jahren nicht verbessert. Genau hier setzt die neue interkommunale Zusammenarbeit an: Mehr sichtbare Präsenz, mehr Ansprechbarkeit und schnellere Reaktionsmöglichkeiten im öffentlichen Raum.
Graben-Neudorfs Bürgermeister Christian Eheim betont: „Sichere öffentliche Räume haben für mich höchste Priorität. Sicherheit und Sauberkeit gehören unmittelbar zusammen.“ Sein Amtskollege Bürgermeister Michael Möslang aus Linkenheim-Hochstetten sieht in der Zusammenarbeit einen wichtigen Vorteil: „Die interkommunale Kooperation ermöglicht uns einen preiswerten Kommunalen Ordnungsdienst genau zu den Zeiten, in denen er am dringendsten benötigt wird.“
Ein besonderer Vorteil des Modells liegt in der flexiblen Organisation. Linkenheim-Hochstetten konnte erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter gewinnen, die bewusst in Teilzeit und gezielt in den Abendstunden arbeiten möchten. Dadurch entsteht ein wirtschaftliches und zugleich wirkungsvolles Konzept, das beide Gemeinden gemeinsam tragen. Die drei Mitarbeiter des interkommunalen Kommunalen Ordnungsdienstes werden wechselseitig in beiden Kommunen eingesetzt und sind mit E-Bikes unterwegs.
Zu den Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes gehören insbesondere die Kontrolle von Sauberkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum, die Überwachung von Straßen, Plätzen und öffentlichen Anlagen sowie die Einhaltung des Jugendschutzes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen dabei polizeiliche Vollzugsaufgaben und verfügen auf Grundlage des Polizeigesetzes Baden-Württemberg sowie des Ordnungswidrigkeitengesetzes über entsprechende Befugnisse. Dazu gehören unter anderem das Erheben von Verwarnungsgeldern, die Einleitung von Bußgeldverfahren, das Befragen von Personen sowie Platzverweise. In besonderen Situationen können auch Personalien festgestellt oder Gegenstände sichergestellt werden. Ziel des Kommunalen Ordnungsdienstes ist dabei vor allem eines: das Sicherheitsgefühl und das Wohl der Menschen in Graben-Neudorf und Linkenheim-Hochstetten zu stärken.
Eng abgestimmt wird die Arbeit des KOD auch mit den Polizeirevieren Philippsburg und Waldstadt, die für die beiden Gemeinden zuständig sind.


