Tiefengeothermie in Graben-Neudorf: Deutsche ErdWärme plant weitere Injektionstests
Der Technische Ausschuss des Gemeinderats Graben-Neudorf hat sich in seiner Sitzung am 29. September 2025 mit dem aktuellen Stand des Tiefengeothermieprojekts auf der Gemarkung Graben-Neudorf befasst. Die Deutsche ErdWärme GmbH hat beim Regierungspräsidium Freiburg, Referat 97 (Landesbergdirektion), einen Antrag auf Änderung des bereits im Jahr 2021 zugelassenen und zuletzt im September 2024 verlängerten Hauptbetriebsplans eingereicht. Hintergrund ist, dass das Unternehmen an den bestehenden Bohrungen weitere Injektionstests durchführen möchte, wofür eine bergrechtliche Genehmigung erforderlich ist.
Der Änderungsantrag sieht gegenüber den im Jahr 2024 durchgeführten Tests mehrere Anpassungen vor. Dazu zählen ein neues seismisches Risikogutachten, ein geändertes Design der Injektionstests mit höheren Injektionsmengen und -drücken sowie längeren Testzeiträumen und eine überarbeitete Ampelsteuerung mit neuen Überwachungs- und Reaktionsmaßnahmen im seismischen Monitoring. Gemäß § 54 Absatz 2 des Bundesberggesetzes sind betroffene Behörden und Gemeinden im Genehmigungsverfahren vor der Zulassung eines Hauptbetriebsplans zu beteiligen.
Die Deutsche ErdWärme begründet die Änderung der Ampelsteuerung mit neuen Erkenntnissen aus den bisherigen Bohr- und Testdaten sowie zusätzlichen geophysikalischen Auswertungen. Das neue Reaktionsschema zur Gefährdungsminderung geht über die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele hinaus und soll insbesondere seismische Ereignisse vermeiden, die zu sogenannten kosmetischen Gebäudeschäden wie Putzrissen führen könnten. Das seismologische Messnetz, das seit Anfang 2022 in Betrieb ist, besteht aus fünf Oberflächenstationen und vier Gebäudestationen in Graben-Neudorf, Hambrücken und Karlsdorf-Neuthard. Es hat sich nach Angaben des Unternehmens in der Praxis bewährt, da sowohl kleinste mikroseismische Ereignisse als auch überregionale Beben, etwa das Erdbeben in Lörrach im Juni 2024, zuverlässig registriert wurden. Das bestehende Messnetz soll auch für die geänderte Ampelsteuerung beibehalten werden, jedoch für die Dauer der Injektionstests temporär um weitere Messstationen ergänzt werden.
Der Technische Ausschuss beschloss, im Rahmen des bergrechtlichen Verfahrens eine Stellungnahme der Gemeinde abzugeben. Dabei ist die Gemeinde lediglich anzuhören, eine eigene Entscheidungsbefugnis besteht nicht. In ihrer Stellungnahme bekräftigt die Gemeinde, dass sie die Nutzung der Tiefengeothermie grundsätzlich als wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz begrüßt, jedoch höchste Sicherheitsstandards für die Bürgerinnen und Bürger voraussetzt.
Die Gemeinde fordert vom Regierungspräsidium Freiburg, dass im Ampelschema verbindliche Informationspflichten gegenüber der Kommune und der Öffentlichkeit festgelegt werden, und zwar bereits beim Erreichen der Gelb-Stufe. Zudem wird die Genehmigungsbehörde gebeten zu prüfen, ob die geplanten erhöhten Schwellenwerte für die Injektionstests tatsächlich notwendig sind oder ob die bisherigen Werte beibehalten werden können. Da höhere Injektionsmengen, -drücke und -dauern zu stärkeren Spannungsänderungen im Gestein und damit zu einem potenziell höheren seismischen Risiko führen, fordert die Gemeinde vor Beginn der Tests eine umfassende Information der Bevölkerung durch die Deutsche ErdWärme und das Regierungspräsidium Freiburg. Darüber hinaus bittet die Gemeinde, die im seismischen Risikogutachten getroffenen Annahmen einer unabhängigen fachlichen Überprüfung zu unterziehen, um Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Bewertung sicherzustellen.

