Nachtragshaushalt beschlossen: Gemeinderat bringt Einsparungen auf den Weg
In seiner Sitzung am 15. September 2025 hat der Gemeinderat einstimmig den Nachtragshaushalt 2025 beschlossen. Damit wurden die Änderungen im Nachtragshaushaltsplan sowie die 1. Nachtragshaushaltssatzung gebilligt. Kern des Nachtragshaushaltes und der neuen mittelfristigen Finanzplanung der Gemeinde sind mehr als 50 Ausgabenkürzungen mit einem Einsparvolumen von 4,37 Millionen Euro bis 2031. Zudem beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die notwendigen Gebührenerhöhungen und Steueranpassungen im Detail auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Entscheidung erfolgte vor dem Hintergrund einer außerordentlich angespannten Finanzlage. Bereits seit Jahren steigen die Ausgaben der Gemeinde für gesetzliche Aufgaben wie die Kinderbetreuung und den öffentlichen Personennahverkehr, ohne dass Bund und Land eine ausreichende Finanzierung sicherstellen. Das jährliche Defizit bei der Kinderbetreuung hat sich in den letzten sechs Jahren nahezu verdoppelt und liegt inzwischen bei 4,4 Millionen Euro im Jahr. Auch die Kosten für die Direktbeteiligung am ÖPNV haben sich in den vergangenen zehn Jahren vervierfacht. Zusätzlich belastet die existenzielle Finanzkrise des Landkreises Karlsruhe die Gemeinde massiv. Der Landkreis weist ein jährliches Defizit von rund 60 Millionen Euro aus, das über eine Erhöhung der Kreisumlage durch die Städte und Gemeinden getragen werden muss. Für Graben-Neudorf bedeutet dies künftig eine jährliche Belastung von bis zu elf Millionen Euro bei der Kreisumlage.
Noch schwerer wiegt der Einbruch bei den Gewerbesteuereinnahmen. Während im Jahr 2024 noch 14,4 Millionen Euro eingenommen wurden, belaufen sich die Erwartungen für 2025 nur noch auf 2,4 Millionen Euro. Mittelfristig rechnet die Verwaltung mit rund acht Millionen Euro jährlich. Diese Entwicklung zwingt zu deutlichen Korrekturen.
Die beschlossenen Maßnahmen setzen deshalb sowohl bei den Ausgaben als auch bei den Einnahmen an. Dazu zählen unter anderem Kürzungen beim Unterhalt von Straßen, Grünanlagen und öffentlichen Einrichtungen sowie Reduzierungen bei einzelnen Angeboten im Bereich Jugend, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit.
Auf der Einnahmeseite wird eine Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer von 330 auf 370 Prozent vorbereitet. Der bisherige Satz war der niedrigste im gesamten Landkreis Karlsruhe und gehörte auch landesweit zu den niedrigsten. Künftig liegt Graben-Neudorf damit im Mittelfeld der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Der erwartete Mehrertrag beläuft sich auf jährlich rund 750.000 Euro. Auch bei den Bestattungsgebühren besteht erheblicher Handlungsbedarf. Der Kostendeckungsgrad liegt in Graben-Neudorf im Vergleich zu anderen Kommunen im Landkreis und im Regierungsbezirk deutlich am unteren Ende. Künftig soll ein Kostendeckungsgrad von 60 Prozent erreicht werden, was jährliche Mehreinnahmen von rund 60.000 Euro bedeutet. Weitere Anpassungen betreffen die Verwaltungsgebühren, die Entgelte für Mittagessen an Schulen, die Kernzeitbetreuung sowie die allgemeinen Verwaltungsgebühren.
Im Gemeinderat bestand Einigkeit darüber, dass Graben-Neudorf über viele Jahre hinweg bewusst niedrige Steuern und Gebühren erheben und gleichzeitig hohe Standards bei den kommunalen Leistungen bieten konnte. Dies war ein Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger, ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen jedoch nicht mehr möglich.
Bürgermeister Christian Eheim machte in seiner Einbringung deutlich, dass die Ursachen für die schwierige Situation nicht in kommunalen Entscheidungen liegen: „Bundesregierung und Landesregierung drücken den Landkreisen, Städten und Gemeinden im Land die Gurgel zu. Wenn der Landkreis Karlsruhe aktuell ein Haushaltsdefizit von 60 Millionen Euro im Jahr hat, weil Bund und Land den Landkreis mit Pflichtaufgaben belasten, diese aber nicht finanzieren, dann zieht das alle Gemeinden im Landkreis in einen finanziellen Abgrund.“ Er verwies auf die seit Jahren ungebremst steigenden Kosten für ÖPNV und Kinderbetreuung, die von Berlin und Stuttgart durch neue Standards vorgegeben werden, während die Finanzierung bei den Kommunen hängenbleibt. „Die aktuelle Situation hat nichts mit Entscheidungen des Gemeinderates zu tun, sondern besteht aus einem Versagen der Bundes- und Landespolitik und dem zweiten Jahr Rezession in Deutschland.“
Gleichzeitig unterstrich Eheim, dass Graben-Neudorf die Kraft habe, die Situation zu bewältigen. „Wir haben im Vergleich mit anderen Gemeinden immer niedrige Steuern und Gebühren und sehr hohe Standards bei den kommunalen Leistungen erbringen können. Dies war eine bewusste Entscheidung, aber wir können in dieser Situation nicht mehr daran festhalten. Resilienz ist gefragt.“ Zugleich sieht er in der Krise auch eine Chance: „Der Nachtragshaushalt zeigt, dass wir Strukturen überdenken und Reformen anstoßen können.“ Eheim verwies zudem auf die Zukunftschancen der Gemeinde: „Graben-Neudorf ist sehr gut aufgestellt, die Auszeichnung als eine der 100 besten Lagen Deutschlands durch das Capital-Magazin belegt dies eindrucksvoll.“
Durch den Nachtragshaushalt gelingt es, das Defizit im ordentlichen Ergebnis für 2025 von ursprünglich prognostizierten minus 8 Millionen Euro auf minus 6 Millionen Euro zu reduzieren. Für 2026 verbessert sich das erwartete Ergebnis von bislang minus 8 Millionen auf minus 5 Millionen Euro. Im Jahr 2027 wird – auch durch positive Effekte aus dem kommunalen Finanzausgleich – ein positives Ergebnis von 6,9 Millionen Euro erwartet, wobei ein erheblicher Teil für die Tilgung von Verbindlichkeiten eingesetzt werden muss. Für 2028 geht die mittelfristige Finanzplanung von einem ordentlichen Ergebnis von 2,4 Millionen Euro aus.

