Brennholz lang und Schlagraum / Flächenlose in der Holzeinschlagsaison 2025/2026
Brennholz langaus dem Gemeindewald (Polterholz), kann ab 4. September bestellt werden.
Zum Erwerb von Brennholz lang (Polterholz) muss das Bestellformular ausgefüllt und unterschrieben werden.
Die Bestellformulare werden ab dem 4. September 2025 an der Information ausgelegt. Die Formulare können ebenfalls über den Link Bestellformular Brennholz (PDF-Dokument, 45,86 KB, 20.08.2025) auf der Homepage heruntergeladen werden.
Die Bestellfrist für Brennholz lang (Polterholz) endet am 02. Oktober 2025.
Die maximale Bestellmenge ist auf bis zu 8 Festmeter pro Käufer begrenzt. 1 Festmeter entspricht 1,43 Raummeter/Ster. Sollte die Nachfrage das Brennholzangebot deutlich übersteigen, kann die Zuteilung nachträglich auf 6 Festmeter pro Haushalt begrenzt werden, damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden können.
Die ausgefüllten Bestellformulare sind bis zum 02.10.2025 per Post an die Gemeindeverwaltung oder per E-Mail an brennholzbestellung(@)graben-neudorf.de zu senden.
Brennholz lang kann nur mit dem Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägenkurs erworben werden. Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung ist der Bestellung beizufügen. Auch wenn Sie bereits in den letzten Jahren Brennholz bei der Gemeinde bezogen haben, ist diese bitte erneut vorzulegen.
Der Preis für Brennholz lang beträgt:
Holzart | Preis pro Festmeter |
Buche | 80,- € |
Hartlaubholz | 70,- € |
Nadelholz + Erle | 49,- € |
Pappel + sonstiges Weichlaubholz | 45,- € |
Die ausgelegten Bestellformulare gelten nur für Bestellungen im Gemeindewald Graben-Neudorf.
Die Vergabe des Brennholzes erfolgt per Rangplatz nach Losentscheidung.
Um für alle Brennholzkundinnen und –kunden eine möglichste faire Lösung zu schaffen und möglichst viele Bewerber zu berücksichtigen, findet eine öffentliche Verlosung aus den eingehenden Bestellungen statt.
Die Verlosung erfolgt voraussichtlich noch im Oktober 2025, die Zuteilung im Januar/Februar 2026 wenn vorerst alle Brennholzmengen bereitgestellt sind.Sollte sich der geplante Holzeinschlag zeitlich verzögern, würde auch im Nachgang noch Polterholz zugewiesen werden.Durch die Verlosung wird jeder Bestellnummer ein Ranglistenplatz zugeordnet. Entsprechend des Ranglistenplatzes werden die Polter soweit zugewiesen, bis die verfügbare Brennholzmenge aufgebraucht ist.
Die Bewerber werden nach dem 02.10.2025 per E-Mail oder postalisch über Ihre persönliche Bestellnummer (fortlaufend) informiert. Die Bewerber können nach der Verlosung das Ergebnis der Verlosung auf der Homepage der Gemeinde einsehen. Durch Zuordnung der persönlichen Bestellnummer kann der Ranglistenplatz abgelesen und somit die Wahrscheinlichkeit einer Zusage abgeschätzt werden.
Im Januar/Februar 2026 werden den ausgelosten Erwerbern die Polter-Nummer und ein Kartenausschnitt mit der Lage des Polters mitgeteilt sowie eine Rechnung zugesendet. Nach Zahlungseingang des Kaufpreises geht das Eigentum an den Käufer über und das Holz kann abgefahren bzw. aufgearbeitet werden.
Allgemeine Hinweise:
- Bei den jetzigen Maßnahmen werden überwiegend Roterle sowie Kiefer anfallen. Hainbuche, Buche und sonstiges Hartlaubholz nur in geringeren Mengen. Bitte geben Sie bei Ihrer Bestellung neben Ihrer Wunsch-Holzart auch eine alternative Holzart an.
- Naturgemäß kann die Bestellmenge oder –baumart nicht exakt bereitgestellt werden, geringe Mehr- oder Mindermengen sowie andere Baumarten müssen in Kauf genommen werden.
- Frisch geschlagenes Holz aus dem Wald hat einen Wassergehalt um ca. 50 %. Für eine effiziente und emissionsarme Verbrennung (gem. 1 Bundesimmissionsschutzverordnung) muss Scheitholz auf 20 % herunter getrocknet werden. In der Praxis bedeutet das, dass Scheitholz, bei korrekter Lagerung, ca. 2 Jahre abtrocknen muss.
- Aufarbeitungs- und Abfuhrfrist: 30.04.2026. Danach ist keine Aufarbeitung / Abfuhr mehr zulässig.
Vergabe von Schlagraum (Flächenlose) für den Gemeindewald Graben-Neudorf
Es wird eine Vergabe von Schlagraum (Flächenlose) über Meistgebot Ende Januar / Anfang Februar 2026 für den Gemeindewald stattfinden.
Die Lose werden nach Höchstgebot vergeben. Bei hoher Nachfrage wird die Vergabe auf 1 Flächenlos pro Käufer begrenzt. Bei gleicher Gebotshöhe entscheidet das Los.
Der Termin zur Abgabe eines Angebotes per E-Mail wird rechtzeitig im Gemeindeblatt angekündigt. Eine vorherige Anmeldung von Schlagraum ist nicht möglich. An der Information im Rathaus liegen dann Karten der Versteigerungslose sowie die Versteigerungsbedingungen aus, sodass sich Interessenten die Lose vorher ansehen können. Alternativ können die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Schlagraum kann nur mit dem Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägenkurs erworben werden. Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung ist mit der Abgabe eines Gebotes per E-Mail als Anlage beizufügen. Auch wenn Sie bereits in den letzten Jahren Schlagraum bei der Gemeinde bezogen haben, ist diese bitte erneut vorzulegen.
Aufarbeitungs- und Abfuhrfrist: 30.04.2026. Danach ist keine Aufarbeitung / Abfuhr mehr zulässig.
Sprechstunde
Fragen beantwortet Ihnen gerne während der telefonischen Sprechstunden die zuständige Revierleiterin Sandra Anselment für den Gemeindewald Graben-Neudorf.
Die telefonischen Sprechzeiten und Kontaktdaten der Revierleiterin sind wie folgt:
- Revierleiterin Sandra Anselment
E-Mail schreiben
Telefonnummer: 0721 93689630 - Sprechstunde
jeweils Montag, 8:30 bis 10:00 Uhr, von September bis Ende April

