Radverkehr in der Mannheimer Straße: Mehr Sicherheit durch neue Verkehrsführung
In der Mannheimer Straße in Neudorf wurde die Radverkehrsführung grundlegend überarbeitet. Künftig nutzen Radfahrende nicht mehr den bisher gemeinsam mit Fußgängern genutzten Geh- und Radweg, sondern fahren direkt auf der Fahrbahn. Auf Höhe der Tankstelle wurde eine sichere Überleitung des Radverkehrs auf die Straße geschaffen. Im gesamten Verlauf der Mannheimer Straße wurden zur besseren Sichtbarkeit sogenannte Piktogrammketten auf der Fahrbahn aufgebracht, die die neue Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich machen.
Diese Markierungen signalisieren den Radfahrenden, dass sie die Fahrbahn benutzen dürfen und müssen. Gleichzeitig erhöhen sie die Aufmerksamkeit und Akzeptanz des motorisierten Verkehrs gegenüber dem Radverkehr. Ein ähnliches System ist bereits in der Karlsruher Straße in Graben im Einsatz. Die Maßnahmen sind Teil des vom Gemeinderat beschlossenen Radwegekonzepts.
Im Alltag bedeutet das: Solange sich kein Fahrrad auf der Straße befindet, dürfen Kraftfahrzeuge die gesamte Fahrbahnbreite nutzen. Befindet sich ein Fahrrad auf der Fahrbahn, gilt beim Überholen ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Innerorts ist ein sicheres Überholen daher in der Regel nur möglich, wenn kein Gegenverkehr kommt.
In den kommenden Wochen werden noch kleinere Restarbeiten durchgeführt. Diese können zeitweise zu Einschränkungen im Verkehrsfluss führen.
Die Maßnahme orientiert sich an den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Diese sieht das Radfahren auf der Fahrbahn grundsätzlich als Regelfall vor. Studien belegen, dass dies sicherer ist als das Fahren auf getrennten Radwegen. Besonders an Kreuzungen kommt es auf kombinierten Geh- und Radwegen deutlich häufiger zu Unfällen, da Radfahrende dort oft schlechter gesehen werden. Auf der Fahrbahn sind sie für den übrigen Verkehr besser sichtbar und werden direkter in den Verkehrsfluss eingebunden. Auch typische Hindernisse wie Mülltonnen, Verkehrszeichen, Laternen oder Fußgänger entfallen auf der Straße.
Für Kinder gelten eigene Regeln. Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren. Zwischen dem achten und zehnten Lebensjahr dürfen sie wählen, ob sie auf dem Gehweg, dem Radweg oder der Fahrbahn unterwegs sein wollen. Ab dem elften Lebensjahr gelten die gleichen Bestimmungen wie für Erwachsene. Seit 2016 dürfen begleitende Erwachsene auf dem Gehweg fahren, wenn sie Kinder unter acht Jahren begleiten.
Finanziert wurde die Maßnahme mit Mitteln aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Gelder stammen aus dem Staatshaushalt Baden-Württemberg, der durch den Landtag beschlossen wurde.


