Erhaltungssatzung für das Bahnhofsensemble beschlossen
Der Gemeinderat Graben-Neudorf hat in seiner Sitzung am 17. März 2025 einstimmig die Erhaltungssatzung „Alter Bahnhof“ beschlossen. Damit wird das historische Ensemble in der Bahnhofstraße, bestehend aus dem alten Bahnhofsgebäude (Nr. 34), der ehemaligen Bahnhofsrestauration (Nr. 37) und dem sogenannten Bahnerhaus (Nr. 35), künftig unter besonderen städtebaulichen Schutz gestellt. Die Satzung ermöglicht es der Gemeinde, bei baulichen Veränderungen oder Nutzungsänderungen auf dem Areal Einfluss zu nehmen, um die städtebauliche Eigenart des Areals zu erhalten.
Die Geschichte des Bahnhofs reicht bis ins späte 19. Jahrhundert zurück. Die Gebäude sind ortsbildprägend und zeugen vom Aufschwung der Bahn, der die Entwicklung Graben-Neudorfs entscheidend geprägt hat. Eine Anfrage, das Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen, war zuvor vom zuständigen Landesamt für Denkmalpflege abgelehnt worden. Als Grund wurde genannt, dass im Gebäude Bahnhofstraße 37 zu wenig erhaltenswerte historische Bausubstanz vorhanden sei.
Im Zuge des Beteiligungsverfahrens wurden alle betroffenen Grundstückseigentümer angehört. Die eingegangenen Anregungen führten zu kleineren Ergänzungen in der Begründung, die Satzung selbst blieb jedoch unverändert. Der Technische Ausschuss hatte sich zuvor intensiv mit dem Thema befasst und dem Gemeinderat die Beschlussfassung empfohlen.
Besonders hervorgehoben wurde im Rat, dass die Satzung keine sogenannte „Käseglocke“ über das Gebäude Bahnhofstraße 37, die frühere Bahnhofsrestauration, lege. Der bauliche Zustand – vor allem im rückwärtigen Bereich – sei bereits heute schlecht. Bürgermeister Christian Eheim betonte: „Wir brauchen im Bereich der Bahnhofstraße 37 dringend Investitionen – das kann auch ein Neubau sein. Ohne wirtschaftliche Rahmenbedingungen wird niemand in das Grundstück investieren. Mit der Erhaltungssatzung sichert sich die Gemeinde Mitsprache. Damit einher geht aber auch die Verantwortung von Gemeinderat und Verwaltung, bei einer positiven Entwicklung konstruktiv mitzuhelfen.“
Mit dem einstimmigen Beschluss unterstreicht der Gemeinderat seine Absicht, ortsbildprägende historische Strukturen behutsam weiterzuentwickeln und für kommende Generationen zu bewahren.