Aktuelles aus der Gemeinde: Gemeinde Graben-Neudorf

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Gemeinderat beriet Haushalt 2025: Warnung vor finanziellen Herausforderungen

icon.crdate22.01.2025

Am Samstag (18. Januar 2025), kam der Gemeinderat zu einer Sitzung im Rathaus zusammen, um die von den Fraktionen eingebrachten Anträge zum Haushalt 2025 zu beraten. Insgesamt wurden 23 Haushaltsanträge eingebracht.

Am Samstag (18. Januar 2025), kam der Gemeinderat zu einer Sitzung im Rathaus zusammen, um die von den Fraktionen eingebrachten Anträge zum Haushalt 2025 zu beraten. Insgesamt wurden 23 Haushaltsanträge eingebracht. Bürgermeister Christian Eheim eröffnete die Sitzung mit einem Überblick über die wichtigsten Änderungen seit der Einbringung des Haushaltsentwurfs im November 2024 und skizzierte die aktuellen finanziellen Herausforderungen. Eheim verwies insbesondere auf die angespannte Lage des Landkreises Karlsruhe, die erhebliche Auswirkungen auf die Finanzen der Gemeinde hat. „Die finanzielle Lage des Landkreises ist dramatisch“, erklärte Eheim. Dies liege daran, dass Bund und Land dem Landkreis kontinuierlich neue Aufgaben übertragen, ohne dafür eine ausreichende Gegenfinanzierung sicherzustellen. Die Folge sei ein finanzieller Druck auf die Kommunen, da der Landkreis seine Mittel über die Kreisumlage von den Städten und Gemeinden finanziert.

Für Graben-Neudorf bedeutet dies, dass die Gemeinde bereits im Jahr 2025 voraussichtlich 5,6 Millionen Euro an den Landkreis überweisen muss. Dieser Betrag könnte in den kommenden Jahren drastisch steigen: Prognosen zufolge auf 8,3 Millionen Euro im Jahr 2026 und 10,6 Millionen Euro im Jahr 2027. „Dieses Szenario versuchen wir auf Kreisebene zu verhindern, da es für viele Kreisgemeinden der finanzielle KO-Schlag wäre“, warnte Eheim. Auch für Graben-Neudorf drohten ab 2027 harte Einschnitte, sollte diese Entwicklung Realität werden.

Vor diesem Hintergrund betonte Eheim die Notwendigkeit, im aktuellen Haushalt „Maß und Mitte“ zu wahren. Obwohl die Gemeinde für das Jahr 2025 mit einem Überschuss plant, sei es wichtig, an den bereits geplanten und besprochenen Projekten festzuhalten und keine zusätzlichen Vorhaben zu starten. Diesem Kurs folgte auch eine Mehrheit des Gemeinderats bei der Beratung der Anträge der Fraktionen. Der abschließende Satzungsbeschluss für den Haushalt 2025 soll in der Gemeinderatssitzung am 10. Februar erfolgen. Graben-Neudorf sieht sich damit vor großen finanziellen Herausforderungen, bleibt jedoch bestrebt, die Gemeindeentwicklung auch in schwierigen Zeiten verantwortungsvoll zu gestalten.

Haushaltsberatungen: Rat hält an beschlossenen Leitlinien zur Gemeindeentwicklung fest

Im Rahmen der Beratungen entschied der Gemeinderat mehrheitlich, an den im Jahr 2024 beschlossenen Leitlinien zur Gemeindeentwicklung festzuhalten. Besonders deutlich wurde dies bei der Diskussion über mehrere Anträge, die teils kontroverse Themen berührten.

Ein Antrag der Unabhängigen Liste (ULI), ein neues Wohngebiet im Außenbereich auszuweisen, wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen abgelehnt. Die Mehrheit des Gremiums und Bürgermeister Christian Eheim verwiesen auf das integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK), in dem vereinbart wurde, zunächst auf Innenentwicklung zu setzen. „Dies ist ein gutachterlich bestätigter und tragfähiger Weg, um die demografische Entwicklung der Gemeinde zu steuern“, so Eheim. Das Argument der ULI, Wohnraum für junge Familien zu schaffen, wurde von der Mehrheit damit entkräftet, dass dies durch Nachverdichtung und die Entwicklung von Konversionsflächen im Ortskern erreicht werden könne. Laut den Leitlinien der Gemeindeentwicklung sei eine Erschließung von Wohnbauflächen im Außenbereich nur dann notwendig, wenn größere Konversionsflächen nicht entwickelt werden könnten.

Ein weiterer Antrag der Grünen, die Umgestaltung der Ortseingänge Neudorf-Nord und Graben-Süd bereits 2025 zu planen, wurde ebenfalls abgelehnt. Das Ratsgremium hielt einstimmig daran fest, dass die Planung wie im Jahr 2024 beschlossen erst 2026 erfolgen soll, während für den Bau der Fahrbahnteiler 2027 insgesamt 350.000 Euro eingeplant sind. Die Projektliste „Tiefbau“ des Gemeinderats bleibt somit unverändert.

Auch die Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes durch die Gemeinde, ein weiterer Antrag der ULI, wurde abgelehnt. Mit Verweis auf die Vielzahl bereits begonnener und geplanter Projekte betonte die Mehrheit des Gremiums, dass ein Wohnmobilstellplatz keine prioritäre kommunale Aufgabe darstelle.

Gemeinde plant Gründung einer Immobiliengesellschaft

Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Gründung einer gemeindeeigenen Immobiliengesellschaft voranzutreiben. Der Antrag, eingebracht von der CDU-Fraktion, wurde von der Gemeindeverwaltung ausdrücklich begrüßt. Ziel ist es, im Jahr 2025 eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Gemeinde zu gründen, die die Verwaltung der gemeindeeigenen Wohngebäude übernimmt und künftig als Instrument für die Entwicklung gemeindeeigener Grundstücke und den Wohnungsbau dient.

Bürgermeister Christian Eheim bezeichnete die Entscheidung als wichtigen Schritt, um den hohen Anforderungen im Bereich Hochbau und Wohnungsverwaltung gerecht zu werden: „Die Gründung der Immobiliengesellschaft wird uns helfen, die kommunalen Aufgaben in diesem Bereich effizienter und nachhaltiger zu bewältigen.“ Die Herausforderungen im Hochbaubereich bleiben für die Gemeinde Graben-Neudorf auch 2025 erheblich. Insgesamt stehen 40 Projekte mit einem Volumen von rund 2,1 Millionen Euro auf der Aufgabenliste. Zusätzlich beginnt im April die Sanierung der Pestalozzi-Halle.

Ein von der Unabhängigen Liste (ULI) eingebrachter Antrag, bereits im Jahr 2025 die technische und finanzielle Machbarkeit eines Aufzugs im ehemaligen Schulhaus in der Karlsruher Straße für das Heimatmuseum zu prüfen, fand hingegen keine Mehrheit. Die vom Gemeinderat im Dezember einstimmig gebilligte Projektliste sei bereits sehr umfangreich, und die notwendige Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde mache eine Umsetzung in diesem engen Zeitrahmen unrealistisch.

Die Beratungen des Gemeinderats Graben-Neudorf zum Haushalt 2025 beleuchteten auch langfristige und komplexe Vorhaben, die nicht sofort umgesetzt werden können. Dazu zählt die von der CDU-Fraktion angeregte Planung einer vierten Reinigungsstufe für die Kläranlage der Gemeinde. Die Gemeindeverwaltung machte jedoch deutlich, dass ein solches Mammutprojekt frühestens in den 2030er-Jahren realisierbar sei. Um das Thema dennoch weiter voranzubringen, schlug die Verwaltung vor, zunächst gemeinsam mit der Gemeinde Dettenheim im „Gemeinsamen Ausschuss“ einen Vortrag zu Chancen und Grenzen von vierten Klärstufen zu organisieren. Ergänzend solle eine Exkursion für die Mitglieder des Ausschusses stattfinden, um Erfahrungen aus anderen Kommunen einzuholen. Die Antragstellerin, die CDU-Fraktion, zeigte sich mit diesem Vorgehen zufrieden.

Ein weiteres Thema war auf Antrag der Grünen die Sanierung des Zauns rund um das Naturschutzgebiet Kohlplattenschlag. Bürgermeister Christian Eheim berichtete, dass der Zaun ursprünglich vom Land Baden-Württemberg errichtet wurde, welches auch die Naturschutzgebietsverordnung erlassen hat. Dennoch weigert sich das Land seit Jahrzehnten, die Kosten für die Unterhaltung des Zauns zu übernehmen. Die Folge sind massive Schäden und ein zunehmend schlechterer Zustand des Zauns. Nun zeichnet sich eine Lösung ab: Laut Bürgermeister Eheim steht die Gemeinde in Gesprächen mit dem Land über eine Vereinbarung, wonach sich das Land an der Instandhaltung des Zauns durch die Gemeinde finanziell beteiligt. Die Sanierung des Zauns soll nun 2025 erfolgen.