Aktuelles aus der Gemeinde: Gemeinde Graben-Neudorf

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Gemeinderat senkt Grundsteuerhebesätze ab 2025

icon.crdate05.12.2024

In der Gemeinderatssitzung am 15. November 2024 wurden die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen, die ab dem Jahr 2025 gelten. Die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) wird auf...

In der Gemeinderatssitzung am 15. November 2024 wurden die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen, die ab dem Jahr 2025 gelten. Die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) wird auf 310 % und die Grundsteuer B (übrige Grundstücke) auf 105 % festgesetzt. Dieser Beschluss folgte einem Vorschlag der Verwaltung und wurde einstimmig bei einer Enthaltung angenommen. Der Anpassung liegt die bundesweite Grundsteuerreform zugrunde, die aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 erforderlich wurde. Das bisherige System basierte auf veralteten Bewertungsgrundlagen, die zu Ungleichbehandlungen führten. Seit 2020 regelt das Landesgrundsteuergesetz in Baden-Württemberg die Neuberechnung der Grundsteuer, die ab 2025 Anwendung findet. In Baden-Württemberg wird bei der Grundsteuer B das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell verwendet. Dabei berechnet sich der Steuerwert aus der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert, unabhängig von der Bebauung. Die Grundsteuer A folgt dem Bundesmodell und basiert auf Ertragswerten. Die Gemeinde Graben-Neudorf verfolgt mit den neuen Hebesätzen das Ziel der „Aufkommensneutralität“, das heißt, das Grundsteueraufkommen der Gemeinde soll sich im Vergleich zu 2024 nicht erhöhen. Dies bezieht sich jedoch nur auf das Gesamtergebnis, nicht auf die individuelle Steuerbelastung, die je nach Grundstücksart und Lage variieren kann. Diese Änderungen führen zwangsläufig zu veränderten Belastungen zwischen verschiedenen Grundstücksarten. Während einige Eigentümer künftig weniger zahlen, kann die Grundsteuer für andere steigen. Die neuen Hebesätze wurden anhand der neuen Messbeträge und Bodenrichtwerte kalkuliert, die auf den Stichtag 1. Januar 2022 zurückgehen. Der Gemeinderat entschied sich für die vorgeschlagenen Werte, da diese sich innerhalb des vom Finanzministerium veröffentlichten aufkommensneutralen Hebesatzkorridors für Graben-Neudorf (98 % bis 108 % für die Grundsteuer B) bewegen. Die Anpassung der Hebesätze tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Bürgerinnen und Bürger erhalten Anfang 2025 weitere Informationen und Bescheide zu ihrer individuellen Grundsteuerberechnung.