Für wen?
Für alle Kinder bis 15 Jahre, die in Graben-Neudorf wohnen und deren Eltern unter den u.g. Personenkreis der Förderberechtigten fallen.
Wer?
Förderberechtigt sind alle Eltern, die folgende Leistungen erhalten:
sowie alle Eltern, die als Asylbewerber in Graben-Neudorf gemeldet sind.
Welche Leistungen sind möglich?
Liegen die Voraussetzungen vor, erhält jedes förderberechtigte Kind auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von max. 150,- Euro/Jahr für folgende Leistungen:
Alle o.g. Leistungen müssen zunächst von den Eltern im Voraus bezahlt werden. Nach Antragstellung und Prüfung erfolgt dann eine Rückerstattung der Kosten an die Eltern.
Wo?
Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro des Rathauses oder hier weiter unten auf der Homepage der Gemeinde.
Die Anträge sind jeweils bis spätestens 31.12. des jeweiligen Jahres im Bürgerbüro nebst Nachweisen einzureichen.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne Frau Heilig unter der Telefonnummer 07255 901-303 zur Verfügung.
Die Formulare Erstanmeldung und Antrag auf Erstattung der verschiedenen Leistungen können Sie sich als PDF-Datei herunterladen. Um die PDF-Dokumente lesen zu können, benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, den Sie kostenlos auf Ihrem PC installieren können.