Sie befinden sich hier: Umwelt - Natur und Landschaftsschutzgebiete - Sandgrube am Wingert

Im Jahr 1990 wurde eine ehemalige Sandgrube im Gewann Wingert als flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen. Damit soll insbesondere der Ansiedlung der Uferschwalbe Rechnung getragen werden. Ein weiterer wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung eines seltenen Rohbodenbiotops mit einem Feuchtgebiet als Lebensraum bedrohter Vogel-, Amphibien-, Stechimmen- und Pflanzenarten am Übergang vom Hochgestade zur Niederterrasse der Rheinebene. Eigentümer des Naturdenkmals ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Naturschutzbehörden.

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