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Durch Verordnung vom 29.12.1989 ist dieser 125 ha umfassende Wiesenbereich in Graben-Neudorf unter Naturschutz gestellt worden. Der Schutzzweck ist die Erhaltung eines der letzten zusammenhängenden großflächigen, zum Teil feuchten Wiesengebietes in der Rheinaue mit seinen charakteristischen Tier- und Pflanzengemeinschaften. Hervorzuheben ist die Bedeutung der Oberbruchwiesen als Brut-, Nahrungs- und Überwinterungsgebiet gefährdeter Vogelarten sowie das Grabensystem als Lebensraum seltener Libellenarten.