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Beschreibung:

Der Beruf Beamtin/Beamter im gehobenen Verwaltungsdienst, hat sich zu einem modernen Berufsbild entwickelt. In der Verwaltung sind völlig neue Aufgabenfelder entstanden. Durch den neugeschaffenen, verkürzten Studiengang orientiert sich die Verwaltung in Leistung und Service verstärkt an der Privatwirtschaft.

Die Beamtin / der Beamte des gehobenen Verwaltungsdienstes, oder Bachelor of Arts (B.A.), wie der Hochschulgrad jetzt genannt wird, üben u.a. hoheitsrechtliche Tätigkeiten (z.B. das Veranlagen und Einziehen von Steuern, das Umsetzen und Durchführen von Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften) aus.

Hauptsächlich übernehmen sie leitende oder sachbearbeitende Funktionen. Zu ihren Aufgaben gehört die Rechtsanwendung in den jeweiligen Bereichen.

Bei der Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf sind dies u.a. :

Hauptamt: - Personalangelegenheiten, Schulen, Organisation, Liegenschaften, Kulturpflege, Wohnungswesen, Geschäftsstelle des Gemeinderates, Öffentlichkeitsarbeit, Kindergärten

Rechnungsamt: - Kostenrechnende Einrichtungen, Steuern, Gemeindekasse, Finanzwesen, Abgaben, Beiträge, Eigenbetriebe

Bauamt: - Gemeindeplanung, Hoch- und Tiefbau, Garten- und Friedhofswesen, Bauhof- und Fuhrpark, Bauverwaltung, Bauordnung, Dorfentwicklung, Gemeindesanierung

Ordnungsamt: - Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung, Standesamt, Meldewesen, Sozialwesen, Statistik, Wahlen, Obdachlosenwesen

Grundbuchamt: - Grundbuchrecht, Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit, Vertragsgestaltung und Abwicklung, Kostenrecht, Grundstücksrecht, bürgerliches Recht

Tätigkeiten:

  • Ermitteln von Sachverhalten und Anwendung von Rechtsvorschriften
  • Erarbeiten von Verwaltungsentscheidungen
  • Beratung von Bürgern
  • Erlassen von Verwaltungsakten und Bearbeitung von Widersprüchen
  • Einführung neuer IT-Systeme für die Kosten-/Leistungsrechnung
  • Vorbereitung von städtebaulichen Erschließungsverträgen mit Investoren
  • Erörterungsverhandlungen bei der Beteiligung der Öffentlichkeit für einen neuen Bebauungsplan

Voraussetzungen:

  • Abitur oder Fachhochschulreife (Erwerb vor Einstellungsbeginn)
  • Alter bei Ausbildungsbeginn unter 32 Jahren Ausnahmen z.B. als Schwerbehinderter oder Verwaltungsangestellter (mindestens fünfjährige Tätigkeit) unter 40 Jahre
  • Deutsche/r oder EU-Bürger/in
  • Gesundheitliche Eignung
  • Zulassung der Hochschule Kehl

Ausbildungsdauer:

3,5 Jahre

1. Jahr
Sept.-Febr.: - Praxis I 6-monatiges Einführungspraktikum bei der Gemeinde, wovon die ersten 4 Wochen einem Einführungslehrgang vorbehalten sind.
Mrz.-Aug.: - Grundlagenstudium, Studium I an der Hochschule in Kehl

2. Jahr
Sept.-Febr.: - Grundlagenstudium, Studium II an der Hochschule in Kehl
Mrz.-Juli: - Grundlagenstudium, Studium III an der Hochschule in Kehl
Aug.: - Praxis II

3. Jahr
Sept.-Febr.: - Praxis II
Mrz.: - Praxis II
Aug.: - Praxis III; Bachelorarbeit (am Ende des Abschnittes)

4. Jahr
Sept.: - Praxis III; Bachelorarbeit
Okt.-Febr.: - Vertiefungsstudium, Studium IV an der Hochschule in Kehl

Vergütung:

Monatliche Bezüge in Höhe von derzeit 1.020,59 Euro (Stand April 2011)

Arbeitsmittel:

Formulare, Akten, Schriftsätze, Vorschriften, Gesetzestexte, Rechtsverordnungen, Computer, Schreibmaschine, Telefon

Arbeitsort:

Verwaltungen

Bewerbung:

Für die Zulassung
Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
Kinzigallee 1
D-77694 Kehl
Telefon: 07851 / 894-125
E-Mail: post@hs-kehl.de
Internet: www.hs-kehl.de

Bewerbungsschluss 1. Oktober des jeweiligen Vorjahres
Vordrucke und Infos zum Zulassungsverfahren siehe unter www.hs-kehl.de

Für die praktische Ausbildungsstelle
Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf
Personalamt
Hauptstr. 39
D-76676 Graben-Neudorf

Bewerbungsschluss ist der 02.09. des jeweiligen Vorjahres

Weitere Informationen:

Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf
Frau Everling
Telefon: 07255 / 901-115
Fax: 07255 / 901-350
E-Mail: petra.everling@graben-neudorf.de

oder unter Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl